- Aufgabenangemessenheit
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Der Begriff Aufgabenangemessenheit wird in der Usability-Forschung verwendet. Es geht dabei um die Frage, ob die Funktionen eines Systems (z. B. Maschine, Software oder Website) dazu dienen, die Ziele zu erreichen, die ein Nutzer damit verfolgt.
Aufgabenangemessenheit ist in DIN EN ISO 9241-110 definiert wie folgt: "Ein interaktives System ist aufgabenangemessen, wenn es den Benutzer unterstützt, seine Arbeitsaufgabe zu erledigen, d. h., wenn Funktionalität und Dialog auf den charakteristischen Eigenschaften der Arbeitsaufgabe basieren, anstatt auf der zur Aufgabenerledigung eingesetzten Technologie."
Die Aufgabenangemessenheit wird von der Prozessangemessenheit abgegrenzt. Erläuterung der Aufgabenangemessenheit am Beispiel der Funktion »Ausdrucken der Bestelldaten« bei einem Kaufprozess im Internet: Diese Funktion ist aufgabenangemessen gelöst, wenn die Gestaltung des Links oder Buttons zum Ausdrucken für die Nutzer klar kenntlich und leicht auffindbar ist.
Für die Aufgabenangemessenheit unerheblich ist, ob ein Ausdrucken überhaupt erforderlich oder der Ausdruck für die Zwecke des Nutzer brauchbar ist. Diese Aspekte werden unter dem Begriff der Prozessangemessenheit gefasst.
In der Praxis sind sowohl Mängel bei der Aufgabenangemessenheit als auch bei der Prozessangemessenheit Usability-Probleme, die zu lösen sind, um die Gebrauchstauglichkeit des Systems zu erhöhen.
Literatur
- Florian Sarodnick, Henning Brau: Methoden der Usability Evaluation. Wissenschaftliche Grundlagen und praktische Anwendung. Huber, Bern 2006, ISBN 3-456-84200-7, S. 18 ff.
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