- Aufgabenträger
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Als Aufgabenträger wird jene Organisationseinheit bezeichnet, der eine Aufgabe zugeordnet wurde. Aufgabenträger kann ein Mensch oder eine Institution sein. Aufgabenträger müssen Verantwortung übernehmen können. Sach- und Arbeitsmittel (z.B. Maschinen) sind Arbeitsträger die keine Verantwortung übernehmen können und vom Aufgabenträger (Mensch) bedient werden.
Beispiel Schienenpersonennahverkehr
Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sind seit der Bahnreform und der Regionalisierung des SPNV in Deutschland die Länder und Regionen Aufgabenträger (gemäß § 3 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz) regeln die Länder das Nähere). Zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs nach Möglichkeit bei den Aufgabenträgern des SPNV zusammen geführt worden. Diese koordinieren ihre Interessen in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV).
Siehe auch
Kategorien:- Planung und Organisation
- Personalwesen
- ÖPNV-Aufgabenträger
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