- Plenarprotokoll
-
Ein Plenarprotokoll ist die wörtliche Mitschrift einer Sitzung (Plenum). Die Niederschrift erfolgt i. d. R. durch Stenographen.
Ein Protokoll mit der Reden im Parlament werden während der Sitzung meist durch Stenographen aufgezeichnet. Nach Ende der Sitzung werden diese dem Parlamentspräsident vorgelegt, der diese ggf. nachprüft oder Einwände gegen das Protokoll entgegen nimmt. Im Bundestag haben die Redner darüber hinaus zwei Stunden Zeit, das Protokoll zu korrigieren, wobei der Sinn der Rede oder Teile dieser, nicht durch die Korrekturen verändert werden darf.[1] Sobald der Parlamentspräsident die Niederschrift unterzeichnet hat, werden diese gedruckt und je nach Parlament veröffentlicht.
Im manchen Parlamenten ist es üblich das Protokoll nicht nur mit dem Datum, sondern auch mit der Nummer der jeweiligen Legislaturperiode sowie einer fortlaufenden Zahl zu versehen, so im Deutschen Bundestag.[2]
Siehe auch
Weblinks
- bundestag.de – Der Deutsche Bundestag stellt Drucksachen und Plenarprotokolle ab der 13. Wahlperiode bereit.
- Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (PDF-Datei; 15 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Deutscher Bundestag: Plenarprotokolle, abgerufen am 20. Oktober 2011
- ↑ Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sieht in den §§ 116 ff.
Kategorien:- Dokument
- Parlamentswesen
Wikimedia Foundation.