- Aufsicht
-
Die juristischen Begriffe Aufsicht und Aufsichtspflicht werden in folgenden Artikeln behandelt:
- Aufsicht über Minderjährige, siehe Aufsichtspflichtverletzung (BGB)
- durch ihre Erziehungsberechtigten, siehe Elterliche Sorge
- durch Lehrer, siehe Aufsicht (Schulrecht)
- Aufsicht über Institutionen (Behörden, Kammern, Innungen usw.), siehe Fachaufsicht
- Aufsicht über Bedienstete, siehe Dienstaufsicht
- Aufsicht über das Schulwesen, siehe Schulaufsicht
- Im Bereich des Eisenbahnwesens ist Aufsicht die Kurzbezeichnung für die örtliche Aufsicht am Bahnsteig – gelegentlich auch Bahnsteigaufsicht genannt – oder für die Zugaufsicht.
- Für die Problematik der Verletzung dieser Pflichten siehe auch Aufsichtspflichtverletzung.
Informationen zur Perspektive der Aufsicht oder auch Draufsicht finden sich in folgenden Artikeln:- Draufsicht oder Aufsicht in der Dreitafelprojektion, siehe Aufsicht (Darstellung)
- Aufsicht der Kamera auf ein Objekt, siehe Kameraperspektive
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! - Aufsicht über Minderjährige, siehe Aufsichtspflichtverletzung (BGB)
Wikimedia Foundation.