Örtliche Aufsicht

Örtliche Aufsicht
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Die Örtliche Aufsicht (öA) ist ein Begriff aus dem Eisenbahnbetrieb.

Die örtliche Aufsicht, umgangssprachlich auch Bahnsteigaufsicht genannt, wurde früher in Deutschland vom "Aufsichtsbeamten" wahrgenommen. Heute gibt es unter der Bezeichnung "örtliche Aufsicht" nur noch in einigen großen Personenbahnhöfen Mitarbeiter der Bahn, die diese Funktion ausüben. Die wesentliche Aufgabe der örtlichen Aufsicht ist das Wahrnehmen der so genannten Zugaufsicht bei Reisezügen sowie das Beobachten der Züge (und anderer rollender Fahrzeuge) auf eventuelle Unregelmäßigkeiten und gegebenenfalls das Einleiten aller notwendigen Maßnahmen bei Gefahr.

Zugaufsicht

Die Zugaufsicht obliegt grundsätzlich dem Zugführer. Nur wenn eine örtliche Aufsicht vorhanden ist, nimmt diese die Zugaufsicht wahr. Wichtigste Aufgabe dabei ist das Feststellen der Abfahrbereitschaft des Zuges. Ein Zug ist u. a. abfahrbereit, wenn der Fahrdienstleiter der Abfahrt zugestimmt hat. Dieser erteilt seine Zustimmung im Regelfall durch das Auffahrtstellen des Hauptsignals. Hat die Zugaufsicht die Abfahrbereitschaft festgestellt, erteilt sie dem Triebfahrzeugführer den Abfahrauftrag mit dem Abfahrsignal Zp 9, das mit dem Befehlsstab oder, wenn vorhanden, mit dem am Ausfahr- oder Zwischensignal installierten Lichtsignal Zp 9 oder auch mündlich gegeben wird.

Im Einzelfall kann die örtliche Aufsicht dem Zugführer die Zugaufsicht übertragen. Dies geschieht mündlich (in der Regel über den Bahnsteiglautsprecher) mit den Worten: "Zugführer (Zugnummer) bitte Zugaufsicht übernehmen!"

Bei Zügen ohne besonderen Zugführer obliegt die Zugaufsicht dem Triebfahrzeugführer, der dann gleichzeitig Zugführer ist. In dieser Eigenschaft obliegt ihm dann auch die Zugaufsicht; der Abfahrauftrag entfällt jedoch in diesem Fall. Ausnahme ist auch hier das Vorhandensein einer örtlichen Aufsicht.

Die örtliche Aufsicht ist Mitarbeiter im Betriebsdienst und damit in erster Linie dem Fahrdienstleiter unterstellt. Damit kann sie neben der Wahrnehmung der Zugaufsicht auch andere fahrdienstliche Aufträge ausführen, wie Meldungen über Vollständigkeit von Zügen oder Gleisfreimeldungen, Zustand des Fahrweges, Erteilen bzw. Aushändigen von Befehlen und Fahrplanmitteilungen. Sie kann als unmittelbar vor Ort tätiger Mitarbeiter dem Fahrdienstleiter bei Unregelmäßigkeiten Vorschläge zur Disposition unterbreiten.

Die "örtliche Aufsicht" trägt als Erkennzungszeichen eine rote Mütze (Spitzname "Rotkäppchen" oder auch "Blutblase"). Diese war früher aus Gründen der besseren Erkennbarkeit exklusiv den Aufsichtsbeamten vorbehalten, wird bei der Deutschen Bahn AG inzwischen aber generell von Auskunftspersonal auf Bahnhöfen getragen, hier jedoch im Gegensatz zur Aufsicht mit der Aufschrift "Service".

Bahnhofsvorstand

Der Bahnhofsvorstand, auch Stationsvorstand genannt, war der leitende Mitarbeiter einens Bahnhof. Bei mittelgroßen und großen Bahnhöfen steht ein Bahnhofsinspektor an der Spitze. Er bewohnte in der Regel eine Dienstwohnung im Bahnhofsgebäude, und das Dienstzimmer befand sich jeweils im Erdgeschoss. Dort koordinierte der Vorstand die anfallenden Arbeiten und regelt mit seinen Mitarbeitern, den Stationsbeamten, den Eisenbahnverkehr und bediente Bahnkunden am Schalter. Ein Bahnhofsvorstand hat in der Regel eine Stationslehre oder eine Anlehre zum Stationsmitarbeiter hinter sich. In vergangenen Zeiten arbeiteten die Ehefrauen nicht selten als Barrierenwärterinnen.

Mit der Bahnreform in Deutschland und der damit verbundenen Aufsplittung der Bahn in viele Gesellschaften, sind die Bahnhofsvorstände gänzlich verschwunden, da die verschiedenen Mitarbeiter auf Bahnhöfen zu unterschiedlichen Konzernfirmen der Deutschen Bahn gehören.

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