- Zugaufsicht
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Die Zugaufsicht (Abkürzung: Aufs) ist ein Begriff aus dem Eisenbahnbetrieb.
Die Zugaufsicht umfasst alle Aufgaben, die mit dem Herstellen und Feststellen der Abfahrbereitschaft eines Zuges und dem Erteilen des Abfahrauftrages zusammenhängen.
Grundsätzlich obliegt die Zugaufsicht in Deutschland dem Zugführer, bei Zügen ohne besonderen Zugführer dem Triebfahrzeugführer, der dann zugleich Zugführer ist. Auf einigen großen Personenbahnhöfen wird die Zugaufsicht von einer örtlichen Aufsicht (früher: Aufsichtsbeamter) wahrgenommen, die an der roten Mütze zu erkennen ist.
Zum Feststellen der Abfahrbereitschaft gehört u. a. das Schließen der Außentüren. Vor dem Schließen der Außentüren – in der Regel geschieht das mit der pneumatischen Türschließanlage – gibt die Zugaufsicht den Achtungspfiff. Obliegt dem Triebfahrzeugführer als Zugführer die Zugaufsicht und ist ein Zugschaffner vorhanden, gibt der Zugschaffner den Achtungspfiff. Bedient der Triebfahrzeugführer die Türschließanlage vom Führerraum aus, ist der Achtungspfiff für ihn der Auftrag, die Türen zu schließen. In diesem Fall muss das Schließen der Türen über den Bahnsteiglautsprecher angekündigt werden. Das Ankündigen des Türenschließens unterbleibt, wenn die Reisenden mit so genannten „Warntongebern“ an den Türen vor dem Schließen gewarnt werden, was auf jeden Fall bei modernen Reisezugwagen der Fall ist.
Der Auftrag zum Türenschließen kann auch mit dem am Ausfahr- oder Zwischensignal angebrachten Lichtsignal Zp 10 oder bei S-Bahnen mit einem weiß leuchtenden „T“ im Lichtsignal Zp 9 gegeben werden, das die Zugaufsicht anschalten muss (s. weiter unten).
Der Achtungspfiff wird von der Öffentlichkeit oft zu Unrecht als Abfahrsignal gedeutet, doch er soll neben seiner Bedeutung als Auftrag zum Türenschließen alle Beteiligten, Mitarbeiter der Bahn ebenso wie die Personen im Zug und auf dem Bahnsteig, auf die unmittelbar bevorstehende Abfahrt aufmerksam machen.
Nach dem Schließen der Außentüren überzeugen sich Zugführer und Zugschaffner davon, dass die Außentüren geschlossen und keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind. Die Zugschaffner melden dies dem Zugführer, indem sie die orangefarbene Zugbegleiter-Meldescheibe, bei Dunkelheit ein weißes Licht, hochheben. Ist eine örtliche Aufsicht vorhanden, meldet der Zugführer die Abfahrbereitschaft mündlich oder mit erhobenem Arm an die örtliche Aufsicht.
Wenn der Fahrdienstleiter der Abfahrt zugestimmt hat, im Regelfall geschieht das durch das Auffahrtstellen des Hauptsignals, ist der Zug abfahrbereit. Die Zugaufsicht erteilt dem Triebfahrzeugführer den Abfahrauftrag mit dem Abfahrsignal Zp 9. Es wird mit dem Befehlsstab oder, wenn vorhanden, mit dem am Ausfahr- oder Zwischensignal installierten Lichtsignal Zp 9 (s. Bild) oder auch mündlich (durch den Wortlaut "Abfahren!") gegeben.
Bei der Abfahrt beobachtet das Zugpersonal die Vorgänge am Zug, soweit das möglich ist. Der Triebfahrzeugführer kann sich ggf. mit einem Blick aus dem Seitenfenster zum Bahnsteig hin davon überzeugen, dass sich während der Abfahrt keine Unregelmäßigkeiten am Zug ergeben. Zugführer und Zugschaffner steigen unmittelbar vor der Abfahrt ein, beobachten dabei den abfahrenden Zug und schließen dann die Einstiegstür.
Wenn der Triebfahrzeugführer die Zugaufsicht wahrnimmt (kein separater Zugführer und örtliche Aufsicht vorhanden), kann der Abfahrauftrag entfallen.
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