Polizeipräsident (Deutschland)

Polizeipräsident (Deutschland)

Der Polizeipräsident ist der Leiter einer polizeilichen Einrichtung oder eines Verbandes. Je nach Staat ist das Berufsbild unterschiedlich.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland ist der Polizeipräsident (Abk. PP oder PPr) bei der deutschen Polizei der Behördenleiter eines Großverbandes der Polizei, meist eines Polizeipräsidiums. Polizeipräsident und Polizeivizepräsident sind in den meisten Bundesländern Amtsbezeichnungen in einigen Dienststellungen.

Polizeipräsidenten sind je nach Bundesland dem jeweiligen Regierungspräsidenten, dem Inspekteur der Polizei oder dem Innenminister oder Innensenator bzw. Präses der Behörde für Inneres unterstellt und diesem berichtspflichtig. Die Ausprägung des Beamtenverhältnisses in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich: In einigen sind sie Polizeivollzugsbeamte und tragen Uniform, in anderen sind sie Verwaltungsbeamte und tragen teilweise auch Uniform. Die Leiter der Polizeiverwaltungsämter, der Fortbildungseinrichtungen usw. sind in der Regel keine Polizeivollzugsbeamten. In Berlin wird die gesamte LandespolizeiDer Polizeipräsident in Berlin“ genannt, da der Personalkörper sowie die Behörde als solches in dessen Namen (Auftrag) handelt.

Aufgaben und Tätigkeiten

Polizeipräsidenten sind als Spitzenbeamte für alle Vorgänge in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich; sie sind oberster Repräsentant ihres Polizeipräsidiums. Sie sind meist auch Dienstvorgesetzter der ihnen unterstellten Beschäftigten, auf jeden Fall aber Vorgesetzter.

Neben den polizeilichen Tatigkeiten wie Lagerhebung, Analyse und Koordination der Dienststellen gehören vor allem Verwaltungstätigkeiten wie Organisation, Ablaufplanung, Personalwesen (u.a. Dienstliche Beurteilung der unterstellten Beamten und Angestellten) und Haushaltswesen in seinen Aufgabenbereich. Gewöhnlich wird ihm die Möglichkeit gegeben, Vorgaben von vorgesetzten Dienststellen in eigener Verantwortung zu regeln.

In der Regel gibt es in der Dienststelle des Polizeipräsidenten einen Führungsstab und gelegentlich auch eine Geschäftsstelle (z. B. Präsidialbüro).

Die Vertretung des Polizeipräsidenten ist unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern gilt folgendes: Ständiger Vertreter des Polizeipräsidenten ist der Leiter der Abteilung Einsatz in Personalunion als Polizeivizepräsident (PVP). Bei gleichzeitiger Abwesenheit des Polizeipräsidenten und seines Stellvertreters vertritt sie der rangälteste Leiter der Abteilung Einsatz. Eine weitere Stellvertretung ergibt sich außerhalb der Bürozeit: Die Vertretung wird durch den Höheren Beamten vom Dienst (HvD) wahrgenommen.

In einigen Bundesländern ist der Vertreter Leitender Polizeidirektor/Leitender Kriminaldirektor.

Ausbildung, Voraussetzungen

Polizeipräsidenten sind Beamte des höheren Dienstes. Ein Direktzugang ist meist nicht möglich oder zumindest nicht üblich. Hiervon ausgenommen sind die Bundesländer, in denen der Polizeipräsident ein politischer Beamter ist (z.B. Nordrhein-Westfalen).

Besoldung

Die Besoldung der Polizeipräsidenten ist in Deutschland Ländersache. Sie reicht von der Besoldungsgruppe A16[1] bis zur Besoldungsgruppe B5[2] und B6[3].

Dienstgradabzeichen

Die grundsätzliche Gestaltung der Schulterstücke ist bundesweit für alle Polizeien einheitlich (seit 1976 bei den Polizeien der Länder, zwischen 2001 bis 2005 beim Bundesgrenzschutz). Allen gemein ist ein goldener Stern, der (meist) partiell von Eichenlaub umschlossen wird.

Dienstgradabzeichen von Polizeipräsidenten
fig. 1
fig. 2
fig. 3
fig. 4
  • Legende
    • fig. 1: Abteilungsdirektor beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main; Direktor der Bereitschaftspolizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt); Direktor (Polizeipräsidenten Berlin; Direktor des Instituts für Aus - und Fortbildung (Nordrhein-Westfalen); Polizeipräsident als Leiter einer Polizeidirektion (Sachsen); Polizeipräsident als Leiter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei (Sachsen); Polizeipräsident als Leiter der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste (Sachsen); Polizeivizepräsident (Bayern); Vizepräsident der Bereitschaftspolizei (Hessen); Abteilungspräsident in der Bundespolizei
    • fig. 2: Polizeipräsident (Bayern), Inspekteur der Polizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen); Landespolizeidirektor (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland) Landesschutzpolizeidirektor (Berlin (bis Juli 2003), Sachsen-Anhalt); Erster Direktor beim Polizeipräsidenten in Berlin als Leiter des Stabes; Direktor/Direktor der Bundespolizeidirektion
    • fig. 3: Präsident der Bereitschaftspolizei (Hessen); Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder; Landespolizeidirektor in Berlin (bis 1993); Präsident eines Bundespolizeipräsidiums
    • fig. 4: Inspekteur der Bundespolizei; Landespolizeipräsident (Bayern)

Bei sog. „Großlagen“ ist der Polizeipräsident meist Polizeiführer.

Siehe auch

Österreich

Unterscheidungszeichen der Angehörigen des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden

Als Polizeipräsident wird in Österreich der Leiter der Bundespolizeidirektion Wien bezeichnet. Er ist somit Leiter einer Sicherheitsbehörde, welche in Wien in Personalunion mit dem Sicherheitsdirektor des Bundeslandes Wien einhergeht. Der Stellvertreter des Polizeipräsidenten wird als Polizeivizepräsident bezeichnet.

Die Leiter der anderen Bundespolizeidirektionen in Österreich tragen die Verwendungsbezeichnung Polizeidirektor. Die abweichende Bezeichnung in Wien unterstreicht die besondere Stellung Wiens als Bundeshauptstadt, aber auch was die Kriminalitätshäufung betrifft.

Der Polizeipräsident von Wien ab 1. Januar 2008 ist Gerhard Pürstl.

Belege

  1. www.parldok.brandenburg.de (PDF)
  2. www.beamtstg.de
  3. www.landesrecht-bw.de

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