- Polizeipräsident
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Der Polizeipräsident ist der Leiter einer polizeilichen Einrichtung oder eines Verbandes. Je nach Staat ist das Berufsbild unterschiedlich.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In Deutschland ist der Polizeipräsident (Abk. PP oder PPr) bei der deutschen Polizei der Behördenleiter eines Großverbandes der Polizei, meist eines Polizeipräsidiums. Polizeipräsident und Polizeivizepräsident sind in den meisten Bundesländern Amtsbezeichnungen in einigen Dienststellungen.
Polizeipräsidenten sind je nach Bundesland dem jeweiligen Regierungspräsidenten, dem Inspekteur der Polizei oder dem Innenminister oder Innensenator bzw. Präses der Behörde für Inneres unterstellt und diesem berichtspflichtig. Die Ausprägung des Beamtenverhältnisses in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich: In einigen sind sie Polizeivollzugsbeamte und tragen Uniform, in anderen sind sie Verwaltungsbeamte und tragen teilweise auch Uniform. Die Leiter der Polizeiverwaltungsämter, der Fortbildungseinrichtungen usw. sind in der Regel keine Polizeivollzugsbeamten. In Berlin wird die gesamte Landespolizei „Der Polizeipräsident in Berlin“ genannt, da der Personalkörper sowie die Behörde als solches in dessen Namen (Auftrag) handelt.
Aufgaben und Tätigkeiten
Polizeipräsidenten sind als Spitzenbeamte für alle Vorgänge in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich; sie sind oberster Repräsentant ihres Polizeipräsidiums. Sie sind meist auch Dienstvorgesetzter der ihnen unterstellten Beschäftigten, auf jeden Fall aber Vorgesetzter.
Neben den polizeilichen Tätigkeiten wie Lageerhebung, Analyse und Koordination der Dienststellen gehören vor allem Verwaltungstätigkeiten wie Organisation, Ablaufplanung, Personalwesen (u.a. Dienstliche Beurteilung der unterstellten Beamten und Angestellten) und Haushaltswesen in seinen Aufgabenbereich. Gewöhnlich wird ihm die Möglichkeit gegeben, Vorgaben von vorgesetzten Dienststellen in eigener Verantwortung zu regeln.
In der Regel gibt es in der Dienststelle des Polizeipräsidenten einen Führungsstab und gelegentlich auch eine Geschäftsstelle (z. B. Präsidialbüro). Polizeipräsidenten sind je nach Verwendung in ihrer originären Funktion Teil der Behördenleitung.
Die Vertretung des Polizeipräsidenten ist unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern gilt folgendes: Ständiger Vertreter des Polizeipräsidenten ist der Leiter der Abteilung Einsatz in Personalunion als Polizeivizepräsident (PVP). Bei gleichzeitiger Abwesenheit des Polizeipräsidenten und seines Stellvertreters vertritt sie der rangälteste Leiter der Abteilung Einsatz. Eine weitere Stellvertretung ergibt sich außerhalb der Bürozeit: Die Vertretung wird durch den Höheren Beamten vom Dienst (HvD) wahrgenommen.
In einigen Bundesländern ist der Vertreter Leitender Polizeidirektor/Leitender Kriminaldirektor.
Ausbildung, Voraussetzungen
Polizeipräsidenten sind Beamte des höheren Dienstes. Ein Direktzugang ist meist nicht möglich oder zumindest nicht üblich. Hiervon ausgenommen sind die Bundesländer, in denen der Polizeipräsident ein politischer Beamter ist (z.B. Nordrhein-Westfalen).
Besoldung
Die Besoldung der Polizeipräsidenten ist in Deutschland Ländersache. Sie reicht von der Besoldungsgruppe A16[1] bis zur Besoldungsgruppe B5[2] und B6[3].
Dienstgradabzeichen
Die grundsätzliche Gestaltung der Schulterstücke ist bundesweit für alle Polizeien einheitlich (seit 1976 bei den Polizeien der Länder, zwischen 2001 bis 2005 beim Bundesgrenzschutz). Allen gemein ist ein goldener Stern, der (meist) partiell von Eichenlaub umschlossen wird.
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Dienstgradabzeichen von Polizeipräsidenten fig. 1 fig. 2 fig. 3 fig. 4
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- Legende
- fig. 1: Abteilungsdirektor beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main; Direktor der Bereitschaftspolizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt); Direktor (Polizeipräsidenten Berlin; Direktor des Instituts für Aus - und Fortbildung (Nordrhein-Westfalen); Polizeipräsident als Leiter einer Polizeidirektion (Sachsen); Polizeipräsident als Leiter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei (Sachsen); Polizeipräsident als Leiter der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste (Sachsen); Polizeivizepräsident (Bayern); Vizepräsident der Bereitschaftspolizei (Hessen); Abteilungspräsident in der Bundespolizei
- fig. 2: Polizeipräsident (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern (seit 1. März 2011)), Inspekteur der Polizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern (bis 28. Februar 2011), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen); Landespolizeidirektor (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland) Landesschutzpolizeidirektor (Berlin (bis Juli 2003), Sachsen-Anhalt); Erster Direktor beim Polizeipräsidenten in Berlin als Leiter des Stabes; Direktor/Direktor der Bundespolizeidirektion
- fig. 3: Präsident der Bereitschaftspolizei (Hessen); Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder; Landespolizeidirektor in Berlin (bis 1993); Präsident eines Bundespolizeipräsidiums; Polizeipräsident Sachsen; Inspekteur der Polizei (Mecklenburg-Vorpommern (seit 1. März 2011)).
- fig. 4: Präsident des Bundespolizeipräsidiums; Landespolizeipräsident (Bayern)
Bei „Großlagen“ ist der Polizeipräsident meist Polizeiführer, wobei es hier auf die Aufbauorganisation der Dienststelle beziehungsweise der Landespolizei ankommt. Polizeipräsidenten von Behörden mit sehr großem Dienstbezirk nehmen diese Aufgabe seltener wahr als solche von Behörden mit kleinem Dienstbezirk.
Siehe auch
- Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei (außer Bundespolizei)
- Amtsbezeichnungen der deutschen Bundespolizei
- Polizeidirektion Hannover
Österreich
Als Polizeipräsident wird in Österreich der Leiter der Bundespolizeidirektion Wien bezeichnet. Er ist somit Leiter einer Sicherheitsbehörde, welche in Wien in Personalunion mit dem Sicherheitsdirektor des Bundeslandes Wien einhergeht. Der Stellvertreter des Polizeipräsidenten wird als Polizeivizepräsident bezeichnet.
Die Leiter der anderen Bundespolizeidirektionen in Österreich tragen die Verwendungsbezeichnung Polizeidirektor. Die abweichende Bezeichnung in Wien unterstreicht die besondere Stellung Wiens als Bundeshauptstadt, aber auch was die Kriminalitätshäufung betrifft.
Der Polizeipräsident von Wien ist seit dem 1. Jänner 2008 Gerhard Pürstl.
Historisches
Der Titel "Präsident der Polizeidirektion Wien" wurde erstmals an Anton Ritter von Le Monnier im Jahr 1873 posthum von Kaiser Franz Josef I verliehen. Davor war auch in Wien die Bezeichnung Polizeidirektor in Verwendung.
Namen von Straßenflächen
In Wien wurden bisher drei Straßenflächen und eine Brücke nach ehemaligen Wiener Polizeipräsidenten benannt:[4]
- 13., Dr.-Schober-Straße: Benannt im Jahr 1932 nach dem ehemaligen Polizeipräsidenten und Bundeskanzler Johann Schober (→ Liste der Straßennamen Hietzing – Buchstabe D).
- 9., Nordbergstraße (beim Franz-Josefs-Bahnhof) und Nordbergbrücke (Verbindungsbrücke zwischen Spittelauer Lände und Josef-Holaubek-Platz: Benannt im Jahr 1899 nach Karl Noé Edler von Nordberg, Geheimdienstchef von Fürst Metternich; nach Positionen in Wien, Mainz, Frankfurt, Innsbruck und Linz, von Februar 1849 bis Dezember 1850 Stadthauptmann (Polizeidirektor) von Wien (→ Liste der Straßennamen Alsergrund – Buchstabe N).
- 9., Nordbergbrücke (1978/82; Verbindungsbrücke zwischen Spittelauer Lände und Josef-Holaubek-Platz): Benannt ebenfalls nach Karl Noé, Edler von Nordberg.
- 9., Josef-Holaubek-Platz (zwischen Nordbergbrücke, Wiener Verkehrsamt, Wirtschaftsuniversität und Liechtenwerderplatz): Benannt im Jahr 2000 nach dem in den 1970er Jahren sehr populären Polizeipräsident Josef „Joschi“ Holaubek (→ Liste der Straßennamen Alsergrund – Buchstabe J).
Dienstgradabzeichen
Im Jahr 2008 wurde im Zuge der Neuuniformierung eine neue Distinktion für den Polizeipräsidenten geschaffen. Die bisher verwendeten Dienstgradabzeichen werden nunmehr vom Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit verwendet, welcher zuvor über keine Uniformtrageberechtigung verfügte.
Näheres hierzu siehe bei Dienstgrade der österreichischen Sicherheitsexekutive
Belege
- ↑ www.parldok.brandenburg.de (PDF)
- ↑ www.beamtstg.de
- ↑ www.landesrecht-bw.de
- ↑ In Erinnerung an ... – Mehrere Straßen und Gassen in Wien sind nach Polizisten benannt. Fünf von ihnen wurden in Ausübung des Dienstes ermordet. In: Öffentliche Sicherheit, 9-10/2007, S 67–68 (Artikel online (PDF, 2 Seiten) auf BMI.gv.at. Abgerufen am 23. Mai 2010.)
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