- Ordnungsamt
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Das Ordnungsamt ist Teil der Kommunalverwaltung. Nach dem Muster-Verwaltungsgliederungsplan der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) ist es mit der Ordnungsnummer 32 dem Bereich Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung zugegliedert.
Häufig sind in Gemeinden mehrere Ordnungsbehörden im Ordnungsamt zusammengefasst. Das Ordnungsamt nimmt daher eine Reihe verschiedener ordnungsbehördlicher Aufgaben wahr. Diese können aufgrund der gemeindlichen Organisationshoheit in der jeweiligen Gemeinde sehr unterschiedlich sein. Viele Städte haben im Ordnungsamt den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde angesiedelt. Uniformen und Fahrzeuge tragen die Aufschrift Ordnungsamt, in Hessen auch Stadtpolizei oder Ordnungspolizei. Die Angestellten und Beamten des Ordnungsamtes bzw. der Stadtpolizei sind teilweise mit Schusswaffen bewaffnet und verfügen, je nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt, über ähnliche Befugnisse wie die Landespolizei.
Rechtsträger des Ordnungsamtes einer Gemeinde, ist die Gemeinde als materiell verpflichtete Körperschaft.
Siehe auch
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Kommunalverwaltung
- Organisation der Landespolizei (Deutschland)
- Polizei- und Ordnungsrecht (Deutschland)
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