Wachpolizei

Wachpolizei
Altes grünes Ärmelabzeichen der hessischen Wachpolizei

Die Wachpolizei (WaPol) ist eine Organisationseinheit innerhalb einer deutschen Landespolizei. Sie hat einen speziellen Aufgabenbereich, dazu zählen meist Unterstützungs- und Objektschutzaufgaben. Meist ist die Wachpolizei einem Polizeipräsidium angegliedert.[1] Zurzeit gibt es in Berlin und Hessen eine Wachpolizei, in Sachsen war eine Wachpolizei von 2002 bis 2006 eingerichtet. In Berlin ist die amtliche Bezeichnung Zentraler Objektschutz Berlin, welches die frühere Bezeichnung Wachpolizei abgelöst hat.

Die Wachpolizei ist uniformiert und rekrutiert sich im Gegensatz zum normalen Polizeivollzugsdienst aus Polizeibeschäftigten im Angestelltenverhältnis, die Angestellten unterstützen die Beamten des Polizeivollzugsdienstes.

Die Befugnisse der Wachpolizisten sind denen der Vollzugspolizei in einigen Bereichen gleichgestellt, sie haben im Bereich der Gefahrenabwehr oft dieselben Eingriffsbefugnisse. Sie sind jedoch keine Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, daher dürfen von ihnen keine schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte eines Bürgers angeordnet werden. Die genauen Befugnisse regeln die jeweiligen Landesgesetze, somit können zwischen den Ländern Unterschiede bestehen.

Inhaltsverzeichnis

Berlin

Streifenwagen des Zentralen Objektschutzes Berlin am Holocaustmahnmal

In Berlin wird die Wachpolizei seit einigen Jahren Zentraler Objektschutz Berlin (ZOS, seltener auch ZOB) genannt. Sie gehört innerhalb der Berliner Polizei zur Direktion Zentrale Aufgaben. Der ZOS wurde am 30. September 1947 aufgrund einer Anordnung der alliierten Siegermächte als Wachpolizei gegründet. Aufgabe war hauptsächlich der Objekt- und Güterschutz für die Streitkräfte.[2] 1948 beschäftige die Berliner Polizei 2.200 Wachpolizisten.[3]

Der Zentrale Objektschutz beschäftigt etwa 1.200 Polizeiangestellte.[4]

Des Weiteren sind ebenfalls viele Polizeiangestellte im Bereich der Gewahrsame, im Kriminaldienst und im Verkehrsdienst tätig.

Aufgaben

Zu den Aufgaben gehören der Objektschutz, das Gefangenenwesen, die Verkehrsdienste der örtlichen Direktionen, der Erkennungsdienst und der Ermittlungs- und Schreibdienst.

Die Aufgaben sind in der Verordnung über die Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben durch Vollzugsdienstkräfte der Polizei festgelegt, dort findet auch noch der Begriff Wachpolizei Verwendung.[5]

Rechtlicher Status

Die Mitglieder der Wachpolizei sind Angestellte des Landes Berlin. Sie haben Eingriffsrechte gegenüber dem Bürger, die sich aber vielfach auf präventive Maßnahmen, seltener auch auf repressive Tätigkeiten, erstrecken.[5] So ist der Polizeivollzugsangestellte beispielsweise befugt, zur Gefahrenabwehr die Identität einer Person festzustellen oder sie zu durchsuchen, im Gefangenenüberwachungsdienst dürfen auch erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt werden.

Uniform

Die Wachpolizei Berlin trägt dieselbe Polizeiuniform wie die reguläre Polizei, sie unterscheidet sich allerdings in einigen Punkten. So trägt der Angestellte eine schwarze Schulterklappe genauso wie ein schwarzes Schirmmützenband. Die Schulterklappe wird pro zehn absolvierte Dienstjahre mit einem grünen oder blauen Streifen versehen. Der Brusttaschenanhänger ist mit Angestellter im Vollzugsdienst beschriftet.[6]

Fahrzeuge

Die Wachpolizei Berlin nutzt überwiegend Fahrzeuge der Marke Opel. Seltener kommen auch Fahrzeuge anderer Marken, wie zum Beispiel Fiat zum Einsatz. Aktuelle Streifenwagen sind Opel Astra und Opel Corsa.

Hessen

Schulterklappe eines Angehörigen der Wachpolizei

In Hessen wurde die Wachpolizei im Oktober 2000 eingeführt.[7] Nach einer Pilotphase in den Polizeipräsidien Frankfurt am Main, Mittelhessen und Nordhessen mit 110 Angestellten, erfolgte 2002 eine Aufstockung um 250 Wachpolizisten. 2008 waren es ca. 380 Wachpolizisten, 150 weitere folgten im Jahr 2009.[7] Derzeit (Stand 2010) befinden sich 534 Wachpolizisten im Dienst des Landes Hessen, davon ist der größte Teil dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main zugeteilt, da insbesondere in den Ballungsräumen vermehrt Objektschutzmaßnahmen stattfinden.[8]

Aufgaben

Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus § 13 HSOG-DVO und der Verwaltungsvorschrift.[9] Zu den Aufgaben der Wachpolizei in Hessen gehören vor allem Objektschutzmaßnahmen an gefährdeten Objekten wie Konsulaten und Synagogen, aber auch die Sicherung polizeilicher Gebäude, wie Polizeipräsidien oder Gebäuden des Innenministeriums. Weitere Aufgaben sind Fußstreifen, vor allem in Fußgängerzonen, die Verkehrsüberwachung, die Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen, die Unterstützung bei Abschiebungen und Vorführungen, Tatortarbeit sowie der Dienst bei Großveranstaltungen oder Besonderen Ereignissen.[10][11]

Ausbildung

Die Ausbildung dauert vier Monate und gliedert sich in eine zweimonatige theoretische Phase einschließlich 38 Stunden Schießausbildung gefolgt von einem Praktikum in einem Polizeipräsidium und einer Einführungsphase im einstellenden Polizeipräsidium, sowohl im Innendienst als auch im Außendienst.[11]

Rechtlicher Status

Wachpolizisten sind Tarifbeschäftigte des Landes Hessen; sie sind Amtsträger im Sinne des Strafrechts, § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, und des Amtshaftungsrechts, Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB und im Sinne von (§ 13 HSOG-DVO).[9] Sie sind Hilfspolizeibeamte[10][12] und sind damit den Beamten und Angestellten der städtischen Ordnungspolizeien gleichgestellt. Als diese haben sie im Rahmen ihrer Aufgaben die gleichen Befugnisse wie Polizeivollzugsbeamte,[13] sie können also insbesondere die Identität von Personen feststellen, Personen und mitgeführte Sachen durchsuchen, Platzverweise aussprechen und Gewahrsamnahmen durchführen. Sie sind auch zur Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und durch Waffen ermächtigt.[12] Die Einstellung erfolgt durch die jeweiligen Polizeipräsidien nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag in der Vergütungsgruppe VIb BAT, seit November 2009 mit Aufstiegsmöglichkeiten nach BAT V c.[14][11]

Uniform

Die Wachpolizei trägt die gleiche Polizeiuniform wie die Polizeibeamten der hessischen Polizei. Die Angestellten sind anhand der Ärmel- und Hoheitsabzeichen mit der Aufschrift Wachpolizei über dem Landeswappen, dem reflektierenden Schriftzug Wachpolizei auf der Oberbekleidung und der Schulterstücken mit einem hellblauen Stern auf dunkelblauen Grund sowie einem blauen Mützenband an der Dienstmütze zu erkennen.

Ausrüstung

Der Ausstattungsumfang der Wachpolizistinnen und Wachpolizisten mit Führungs- und Einsatzmitteln ist dem der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten nahezu gleichzusetzen.[8]

Sachsen

Als Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA wurde in Sachsen die Einführung einer Wachpolizei zur Unterstützung der Vollzugspolizei beschlossen.[15] Am 1. Mai 2002 wurden auf der Grundlage des Sächsischen Wachpolizeigesetzes die ersten 209 Wachpolizisten als Angestellte des Landes Sachsen angestellt und begannen mit ihrer Ausbildung.[16][17] Dieses erste Kontingent der Wachpolizei wurde zum 1. Mai 2006 in den Polizeivollzugsdienst übernommen und begann mit der Ausbildung zu Polizeivollzugsbeamten bei der sächsischen Bereitschaftspolizei.[18] Zum 1. Mai 2004 wurde das ursprünglich auf zwei Jahre begrenzte Sächsische Wachpolizeigesetz durch den Landtag um zwei weitere Jahre verlängert und ein neues Kontingent von 50 Wachpolizisten eingestellt, die nach Ablauf des Gesetzes ebenfalls in den Polizeivollzugsdienst übernommen wurden.[19]

Die Wachpolizisten wurden nach dem Ablauf von jeweils zwei Jahren mit einer um ein halbes Jahr verkürzten Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei in den regulären Polizeivollzugsdienst übernommen.

Aufgaben

Die sächsische Wachpolizei führte die Objektschutzmaßnahmen an gefährdeten Einrichtungen wie z. B. Synagogen oder dem amerikanischen Generalkonsulat in Leipzig durch.

Ausbildung

Die Ausbildung dauerte zwölf Wochen und gliederte sich in zehn Wochen theoretische Ausbildung, eine Woche Praktikum und der mündliche Prüfung in der letzten Woche.

Die theoretische Ausbildung erfolgte in den Fächern Rechtslehre, Gesellschaftslehre, Polizeidienstkunde, Einsatzausbildung, Waffen- und Schießausbildung. Weiterhin wurde ein praktisches Kommunikations- und Verhaltenstraining durchgeführt.[16]

Rechtlicher Status

Die Wachpolizisten waren Angestellte des Landes Sachsen. Durch das Sächsisches Wachpolizeigesetz (SächsWachG) waren sie befugt, Maßnahmen nach dem Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) gegenüber dem Bürger zu treffen. Auch durften sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Verkehrsteilnehmern Zeichen und Weisungen (§ 36 Abs. 1 StVO) geben.[17]

Uniform

Die Wachpolizisten in Sachsen trugen die Uniform der Vollzugspolizei. Erkennbar waren sie an dem Schriftzug Sächsische Wachpolizei auf dem Ärmelabzeichen. Sie trugen keine Schulterstücke zur Uniform, als Kopfbedeckung gab es nur das Barett.

Weiterführende Informationen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hans-Jürgen Lange, Matthias Gasch: Wörterbuch der Inneren Sicherheit. VS, Verlag für Sozialwiss., Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-8100-3610-0
  2. www.berlin.de: Geschichte der Berliner Polizei mit Einrichtung der Wachpolizei, Stand 10. September 2008
  3. www.berlin.de: Geschichte der Berliner Polizei, 1948; Stand 10. September 2008
  4. www.berlin.de: Direktion ZA, Zentraler Objektschutz, Stand 10. September 2008
  5. a b www.berlin.de: PDieVO, pdf-Format, Stand 14. September 2008
  6. www.berlin.de: Direktion ZA, Gefangenenwesen, Stand 10. September 2008
  7. a b www.polizei.hessen.de: Die Wachpolizei, Stand: 4. September 2008
  8. a b 18. Dezember 2009 - Pressemitteilung Stand 2010
  9. a b 18. Dezember 2009 - Pressemitteilung Stand 2010
  10. a b www.polizei.hessen.de: Aufgaben der Wachpolizei, Stand: 4. September 2008
  11. a b c 18. Dezember 2009 - Pressemitteilung Stand 2010
  12. a b www.hessenrecht.hessen.de: § 13 HSOG-DVO (Link nicht mehr abrufbar), Stand 5. September 2008
  13. www.hessenrecht.hessen.de: § 99 HSOG (Link nicht mehr abrufbar), Stand 16. September 2008
  14. www.polizei.hessen.de: Bezahlung - soziale Leistungen, Stand 4. September 2008
  15. www.medienservice.sachsen.de: „Sächsische Polizei wird personell und materiell aufgestockt – Installation einer Wachpolizei vorgesehen“, Stand 14. September 2008
  16. a b www.medienservice.sachsen.de: „Ausbildungsbeginn bei der Sächsischen Wachpolizei“, Stand: 14. September 2008
  17. a b edas.landtag.sachsen.de: Sächsisches Wachpolizeigesetz, Stand: 14. September 2008
  18. www.polizei.sachsen.de: „Vereidigung sächs. Polizeibeamtinnen u. -beamte“ (Link nicht mehr abrufbar), Stand: 14. September 2008
  19. www.medienservice.sachsen.de: „50 Angehörige für die Sächsische Wachpolizei gesucht“, Stand: 14. September 2008

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