- Augenblicksversagen
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Von einem Augenblicksversagen spricht man, wenn ein ansonsten höchst konzentriert agierender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unwillentlich außer Acht lässt. Bei Augenblicksversagen ist eine Ahndung wegen grob pflichtwidrigen Verhaltens ausgeschlossen.
Dieser von der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung herausgebildete Rechtsbegriff spielt im Verkehrsrecht eine gewichtige Rolle, da etwa ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Augenblicksversagen nicht angeordnet werden kann.
Siehe auch
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