- Polydactylie
-
Klassifikation nach ICD-10 Q69 Polydaktylie Q69.0 Akzessorische(r) Finger Q69.1 Akzessorische(r) Daumen Q69.2 Akzessorische Zehe(n)
Akzessorische GroßzeheQ69.9 Polydaktylie, nicht näher bezeichnet
Überzählige(r) Finger oder Zehe(n) ohne nähere AngabeICD-10 online (WHO-Version 2006) Die Polydaktylie (altgr. πολυ „viel“, δακτυλος „Finger“, „Vielfingerigkeit“) bezeichnet eine vererbbare, angeborene, anatomische Besonderheit bezüglich der Anzahl von Hand- und/oder Fußgliedmaßen. Die Besonderheit kann bei Menschen und Tieren vorkommen. Menschen mit Polydaktylie verfügen über mehr als die übliche Anzahl an Fingern oder Zehen. Besonders häufig findet sich ein- oder beidseitig ein jeweils sechster Finger oder Zeh (Hexadaktylie). Polydaktylie wird autosomal-dominant vererbt.
Bei mehr als 90 verschiedenen Syndromen tritt eine Polydaktylie als häufig festzustellendes Symptom auf, z. B. bei dem Pätau-Syndrom (Trisomie 13), dem Edwards-Syndrom (Trisomie 18), dem C-Syndrom, dem Ellis-van-Creveld-Syndrom, dem Laurence-Moon-Bardet-Biedl-Syndrom, dem Meckel-Gruber-Syndrom und den Formen des Kurzripp-Polydaktylie-Syndroms (Typ I, II, III, IV).
Zusätzliche Finger und Zehen können durch Amputationsverfahren operativ entfernt werden. Meist wird eine Operation aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt. Operationen können aber auch dazu dienen, die Greif- und Lauffähigkeit der Betroffenen zu verbessern.
Andere Fehlbildungen an Fingern und Zehen sind Dysmelie, Brachydaktylie, Oligodaktylie und Syndaktylie. Letztere nennt sich in Kombination mit Polydaktylie Polysyndaktylie.
Weblinks
- Fehlbildungen der Extremitäten, Institut für medizinische Genetik, Charité Berlin, 9. September 2005
- Hexadaktylie (axial), T. Wuthe, T. Ullmann, Kinderradiologie-online.de, März 2002
Bitte beachte den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
Wikimedia Foundation.