- Postadresse
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Die Postanschrift bezeichnet das Ziel in Adressform, an das eine Postsendung zugestellt werden soll. Hierbei kann es sich entweder um ein Postfach oder um eine physische Adresse mit einem Briefkasten handeln.
Eine Postanschrift muss als Minimum den Namen des Empfängers, der eine Person oder eine Personengruppe (zum Beispiel Unternehmen, Vereine und ähnliches) sein kann, und eine genaue örtliche Bezeichnung enthalten. Die örtliche Bezeichnung muss dabei in jedem Fall den Ort und die entsprechende Postleitzahl enthalten. Gegebenenfalls muss sie um eine Straßenangabe mit Hausnummer oder eine Postfachnummer erweitert werden.
Mit der Einführung von automatischen Briefsortiermaschinen sind die Anforderungen an die Genauigkeit der Postanschrift sehr gestiegen; sie wurden für Deutschland in die DIN 5008 mit aufgenommen. Diese Norm schreibt die Anbringung der Anschrift in einer bestimmten Zone des Kuverts sowie die Adressierung in Maschinenschrift vor. Die Einhaltung dieser Norm ist für Großkunden der Deutschen Post AG eine der Voraussetzungen, um einen Nachlass auf das Porto zu erhalten.
Für weitere Informationen zur normgerechten Adressierung siehe DIN 5008-Musterbrief.
Sonstiges
Derzeit werden internationale ISO-Standards für die Struktur internationaler Adressen entwickelt. Aktueller Entwicklungsstand siehe ISO/IEC 19773 Teil 08 („ISO/IEC 19773 Information technology – Metadata Modules (MM) Part 08: Data structure for UPU postal data“, Übersicht siehe http://metadata-standards.org/19773/index.html).
Nicht zustellbare Sendungen werden mittels AFNUS gekennzeichnet.
Siehe auch
Weblinks
- Schülerseite.Otto-triebes.de Musteranschriften
- Informationen von www.the-write-stuff.de
- Reglements des Weltpostvereins (en)
- Informationen der Deutschen Post AG
- Informationen der schweizerischen Post
- Informationen der Österreichischen Post AG
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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