Postlagerkarte

Postlagerkarte

Die Postlagerkarte (kurz: PLK) wurde zum 1. Juni 1910 von der Deutschen Reichspost, gegen eine Gebühr von 25 Pfennig[1] (Untereinheit der Goldmark) eingeführt. Die Karte berechtigt zum Empfang gewöhnlicher Briefsendungen, die die Bezeichnung „Postlagerkarte“ sowie die in der Karte angegebene Nummer und den Namen der ausstellenden Postanstalt trugen. Ihre Bedeutung bestand darin, Briefsendungen ohne persönliche Aufschrift vor der Abholung durch Unbefugte zu schützen. Die Postanstalten stellten Postlagerkarten auf Antrag an Jedermann gegen eine Ausstellungsgebühr aus, ohne einen Ausweis über die Person des Antragstellers zu verlangen. Als Gültigkeitsdauer war ein Monat vorgesehen oder, gegen Zahlung der Gebühr für jeden Monat der Gültigkeit, Verlängerung auch für mehrere Monate bis zur Dauer eines Jahres zulässig.

Am 1. Juni 1991 wurden die Postlagerkarte von der Deutschen Bundespost abgeschafft.

Inhaltsverzeichnis

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. gemäß der Vorlage:Inflation entspräche dies einer heutigen Kaufkraft von 1,29 Euro

Literatur

Weblinks


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