- Pouvoir neutre
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Pouvoir neutre (,neutrale Gewalt‘) ist ein aus dem Französischen entlehnter staatstheoretischer Begriff.
Die Begriffsbildung geht auf Benjamin Constant zurück, der die Funktion als pouvoir neutre dem Monarchen zuordnete. Constant hatte die neutrale Gewalt ursprünglich als eigenständige Staatsgewalt neben Legislative, Exekutive und Judikative konzipiert.
In der Bundesrepublik Deutschland fungiert der Bundespräsident als pouvoir neutre: Seine Aufgaben sind beschränkt und umfassen vor allem repräsentative Tätigkeiten. Allerdings kennt das bundesdeutsche Staatsrecht gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes nur die drei „klassischen“ Gewalten; der Bundespräsident kann hierbei der Exekutive zugerechnet werden.
Bereits Carl Schmitt hatte Constants Lehre von der pouvoir neutre aufgegriffen und die Funktion dem Reichspräsidenten zugedacht, den er als „Hüter der Verfassung“ bezeichnete.[1]
Mit den dichotomen Kategorien pouvoir constituant (,verfassunggebende Gewalt‘) und pouvoir constitué (,verfasste Gewalt‘), die ebenfalls aus der Zeit der Französischen Revolution stammen, steht pouvoir neutre nicht in einem direkten Zusammenhang.
Einzelnachweise
- ↑ Siehe Schmitts gleichnamige Abhandlung Der Hüter der Verfassung, Tübingen 1932, S. 132 ff.
Literatur
- Benjamin Constant: Principes de politique applicables à tous les gouvernements représentatifs, 1815.
- Principes de politique applicables à tous les gouvernements (version de 1806-1810), zusammengetragen und eingeleitet von Etienne Hofmann, Paris 1997. ISBN 2012793037
- Principes de politique applicables à tous les gouvernements, zusammengetragen nach den Manuskripten aus Lausanne und Paris mit einer Einführung und Anmerkungen von Etienne Hofmann, Genf 1980.
- Florian Weber: Benjamin Constant und der liberale Verfassungsstaat. Politische Theorie nach der Französischen Revolution, 2004, Kapitel 5.4. ISBN 978-3-531-14407-8
- Karl Doehring: Der „Pouvoir Neutre“ und das Grundgesetz, in: Der Staat 3 (1964), S. 201 ff.
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