- August Konrad Hofmann
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August Konrad Freiherr von Hofmann (* 28. April 1776 in Nidda; † 9. August 1841) war ein hessischer Staatsmann.
Hofmann, von bürgerlichen Eltern abstammend, studierte in Erlangen und Gießen die Rechte, wurde 1803 Hofkammerrat und Kammeranwalt, 1813 Mitglied der Regierungskommission, 1816 der Generalkommission zur Besitznahme und Verwaltung Rheinhessens und Oberappellationsgerichtsrat, 1820 Geheimer Staatsrat im Departement der Finanzen und 1827 geadelt.
Nach Karl Ludwig Wilhelm von Grolmans Tod (1829) wurde er Präsident des Finanzministeriums mit dem Charakter eines Wirklichen Geheimen Rats, Präsident des Staatsrats und im Dezember 1837 Finanzminister. 1824 brachte er den Abschluss des Zollvertrags mit Baden und 1828 die Übereinkunft mit Preußen zustande. Sehr tätig war er bei Einrichtung des Abgabensystems und des Finanzwesens überhaupt, bei Herabsetzung des Zinsfußes der Staatsschuld und bei der Ordnung des ganzen Staatsschuldenwesens.
Gerechten Widerspruch fand er auf dem Landtag von 1838 auf 1839, wo er das Recht der Stände, nicht bewilligte Ausgaben zu prüfen und unter Umständen zu streichen, lebhaft bestritt. Überhaupt ließ sich Hofmann als Staatsmann zu sehr von höherem Einfluss leiten. Er starb am 9. August 1841.
Seine Beiträge zur nähern Kenntnis der Gesetzgebung und Verwaltung des Großherzogtums Hessen (Gießen 1832) wurden in der Schrift Freimuethiges Sendschreiben an Se. Excellenz Herrn Präsidenten Freiherrn A. C. von Hofmann (Offenbach: Brede, 1832) von Johann Christian Hundeshagen kräftig erwidert.
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