Preußisches Staatsministerium

Preußisches Staatsministerium
Das Preußische Staatsministerium in der Berliner Wilhelmstraße 63/64 (1932)

Das Preußische Staatsministerium war von 1808 bis 1850 das dem König von Preußen unterstellte Exekutivorgan mit den Fachministern und ab 1850 bis 1918 die Staatsregierung des Königreichs Preußen. Wenn der König selbst den Vorsitz führte wurde die Versammlung des gesamten Staatsministeriums als Kronrat bezeichnet.

Es löste das Generaldirektorium ab, das bis dahin für die die Innen- und Finanzverwaltung zuständig war.

Zu den Ressorts und Ministern siehe auch die Kategorie Landesminister (Preußen).

Inhaltsverzeichnis

1808 bis 1848

Gliederung nach den Reformen 1808:

Dienstsitz: Stadtschloss
1819...1919 Dienstsitz: Leipziger Straße 5
Innere Sicherheit, Pressezensur, Schule, Universitäten, Gesundheitswesen, Kirchenangelegenheiten, Landwirtschaft, Handel, Gewerbe, Bauwesen, Verkehr, Behördenaufsicht
1817 abgespalten:
1819...1842 verbleibendes Innenministerium aufgeteilt:
  • Polizeiminister (Sicherheit, Zensur, Verkehr, Städtebau)
  • Innenminister (Behördenaufsicht, Wirtschaft, Gesundheit)
1819 (Januar bis Dezember) zusätzlich
  • Verwaltung
Im heutigen Verständnis: Finanzministerium
1817...1848 geteilt:
  • Minister für Justizverwaltung
  • Minister für Revision der Gesetzgebung
seit 1799 Dienstsitz: Wilhelmstraße 74 (vormals Nr.4)
1819 Dienstsitz: Wilhelmstraße 76 (vormals Nr.6)

1848 bis 1920

Gliederung:

1. Januar 1868 an den Norddeutschen Bund abgegeben:
  • Post- und Telegraphenwesen
1873 abgespalten:

Von 1848 bis 1871 war das Staatsministerium in der Wilhelmstraße 74, dann in der Behrenstraße und in der Leipziger Straße untergebracht. 1903 bezog das Staatsministerium einen repräsentativen Neubau in der Wilhelmstraße 63. Für die Sitzungen des Kabinetts wurde beim Bau des Preußischen Landtags zwischen Herrenhaus und Abgeordnetenhaus ein Zwischengebäude errichtet, das mit beiden Gebäuden verbunden war.

1920 bis 1945

Zur Zeit der Weimarer Republik wurde der Name für die preußische Regierung aus Traditionsgründen beibehalten. Das Staatsministerium war das Organ des Kabinetts, also des Kollegiums der preußischen Minister. Gleichermaßen war es aber auch die Staatskanzlei, also das Büro des preußischen Ministerpräsidenten. Diese zweite Funktion trat nach der Revolution von 1918/19 zunehmend in den Vordergrund.

Von 1920 bis 1932 war Otto Braun (SPD) preußischer Ministerpräsident. Seine Regierung wurde am 20. Juli 1932 durch Reichskanzler Franz von Papen unter einem Vorwand abgesetzt (sogenannter „Preußenschlag“). Die Reichsregierung verwaltete Preußen kommissarisch. Im April 1933 wurde Hermann Göring (NSDAP) zum preußischen Ministerpräsidenten ernannt.

Das Staatsministerium verlor durch die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten bis 1935 stark an Bedeutung. Die Hoheitsrechte der Länder wurden auf das Reich übertragen. Die preußischen Ministerien wurden mit den Reichsministerien verbunden. Die Reichsminister waren jetzt auch preußische Minister. Formell gab es aber weiterhin einen preußischen Ministerpräsidenten.

Gliederung:

1935 verlegte Göring den Amtssitz des preußischen Ministerpräsidenten in die Leipziger Straße 3.

Hausministerium

Der Minister des königlichen Hauses nahm bis 1848 eine Sonderstellung ein; danach war er nicht mehr Teil des Staatsministeriums.

Literatur

  • Bärbel Holtz, Rainer Paetau, Christina Rathgeber, Gerhard Schulze, Hartwin Spenkuch, Reinhold Zilch (Bearb.); Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Acta Borussica: Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934/38. Bände 1–12 (1817–1934/38), Georg Olms, Hildesheim 1999–2004, ISBN 3-487-11001-6.
  • Bärbel Holtz: Das preußische Staatsministerium auf seinem Weg vom königlichen Ratskollegium zum parlamentarischen Regierungsorgan, in: FBPG 16 (2006),S. 67- 112. Duncker & Humblot, Berlin 2006.

Protokolle des preußischen Staatsministeriums (Acta Borussica als PDF-Datei)


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