- Staatsministerium
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Staatsministerium bezeichnet:
- Ein Ministerium unter der Leitung eines Staatsministers
- Preußisches Staatsministerium, die Regierung des früheren preußischen Staates
- Staatsministerium Baden-Württemberg, die Behörde des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg
Oldenburgisches Staatsministerium bezeichnet:- die Regierung des Großherzogtums bzw. Freistaats Oldenburg, siehe Oldenburg (Land)
- das Regierungsgebäude in Oldenburg, siehe Landtagsgebäude und Staatsministerium
Staatsministerium des Freistaates Bayern bezeichnet:- Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
- Bayerisches Staatsministerium des Innern
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
- Bayerischer Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
- Bayerische Staatskanzlei, oberste Landesbehörde unter der Leitung eines Staatsministers
Staatsministerium des Freistaates Sachsen bezeichnet:- Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
- Sächsisches Staatsministerium des Innern
- Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa
- Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
- Sächsische Staatskanzlei, oberste Landesbehörde unter der Leitung eines Staatsministers für besondere Aufgaben
- Siehe auch: Liste der Ministerien Sachsens
Siehe auch:- Staatsminister (Begriffsklärung)
- Staatsminister (Deutschland)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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