- Prime Standard
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Der Prime Standard ist, als Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungspflichten, neben dem General Standard das privatrechtlich organisierte, gesetzlich regulierte Börsensegment der Frankfurter Wertpapierbörse mit den höchsten Transparenzstandards und gleichzeitig die Voraussetzung für eine Aufnahme in die Indizes DAX, MDAX, TecDAX und SDAX[1].
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im Zuge der allgemeinen Neustrukturierung der deutschen Börsensegmente wurde der Prime Standard zum 1. Januar 2003 eingerichtet[2]. Ziel war es, ein Börsensegment zu schaffen, das, unter anderem durch verpflichtende Publizität in englischer Sprache und über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Transparenzstandards, internationale Investoren bevorzugt anzieht.
Der erste Börsengang im Prime Standard erfolgte mit der Wincor Nixdorf AG am 19. Mai 2004[3]. Das erste Quartal 2008 war im Zuge der Subprime-Krise das erste Quartal seit Mai 2004, in dem sich kein Unternehmen im Prime Standard an die Börse wagte.
Hintergründe
Im Prime Standard müssen Aktiengesellschaften über das Maß des regulierten Marktes hinausgehende internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Ebenso wie im General Standard müssen folgende Transparenzkriterien erfüllt werden:
- zum ersten und dritten Quartal Zwischenberichterstattung in deutscher oder englischer Sprache
- Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS oder US-GAAP)
- Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
- Ad-hoc-Mitteilungen
Darüber hinaus ist jedoch auch erforderlich:
- ausführlichere Zwischenberichterstattung zum ersten und dritten Quartal
- Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in englischer Sprache
- Mindestens eine Analystenkonferenz jährlich
- Unternehmenskalender und Finanzberichte sind in deutscher und englischer Sprache zu verfassen und zu veröffentlichen[4]
- Unternehmenskalender und Finanzberichte müssen in elektronischer Form der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse übermittelt werden
- eingeschränkte Wahlmöglichkeiten bei der Finanzberichterstellung, dadurch Offenlegung bei den Finanzberichten etwas größer
Hinzu kommt, dass die Sanktionsmöglichkeiten (finanzieller Art oder Ausschluss vom Prime Standard) bei Verstößen gegen die Vorschriften größer und flexibler sind.
Entsprechend der Gebührenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse[5] entstehen für die Zulassung von Aktien folgende Kosten:
- 3.000 Euro Zulassungsgebühr
- 2.500 Euro Einbeziehungsgebühr
- 2.500 Euro Einführungsgebühr und
- 10.000 Euro jährliche Notierungsgebühr (2.500 Euro mehr als beim General Standard)
Weblinks
- Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse (PDF; 659 kB)
- Wertpapierhandelsgesetz auf Juris
- DAX JEE623904 1243174912-8691
- Aktuelle Nachrichten zu Werten im Prime Standard
Einzelnachweise
- ↑ Deutsche Börse - Prime Standard
- ↑ (Seite 3)
- ↑ Wincor Nixdorf geht an die FWB Frankfurter Wertpapierbörse
- ↑ Bei ausländischen Gesellschaften reicht eine englische Sprachversion
- ↑ Gebührenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse
Kategorien:- Deutsches Börsensegment
- Aktienmarkt
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