- Probefahrt
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Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.
Probefahrten werden bei Autos meist durch Mitarbeiter von Werkstätten, bei Schiffen durch die Werft durchgeführt. Privatpersonen führen Probefahrten vor allem vor einem Fahrzeugkauf durch. Beim Gebrauchtwagenkauf kann meist von einer Überprüfung des technischen Zustandes ausgegangen werden. Bei Neufahrzeugen handelt es sich meist um Fahrten zur Anregung der Kauflust.
Probefahrten fallen unabhängig vom Beladezustand des Fahrzeuges, nicht unter die Sozialvorschriftenverordnung im Straßenverkehr[1].
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
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