- Promillegrenze
-
Die Promillegrenze ist der umgangssprachliche Ausdruck für die von Gesetz- oder Verordnungsgeber rechtlich maximal tolerierte Intoxikation mit Alkohol in den verschiedensten Rechtsgebieten.
Wird eine bestimmte Höhe, des in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich festgelegten Grenzwertes der Blutalkoholkonzentration überschritten, lösen sie im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsordnungsrecht, Arbeitsschutz, Versicherungsrecht, Haftungsrecht nachteilige Rechtsfolgen aus.
Besonders im Strafrecht bezüglich des Fahrens unter Einfluss psychoaktiver Substanzen und der Schuldunfähigkeit ist dies von Bedeutung.
Auch im Bereich des Sportrechts, z.B. Doping im Schießsport, kommt der Promillegrenze entscheidende Bedeutung zu.
Promillegrenze im Straßenverkehr
- Siehe auch Promillegrenzen im Straßenverkehr in Europa
In den meisten europäischen Ländern gelten Promillegrenzen für das Führen von Fahrzeugen[1]. Verstöße werden oftmals mit Geldstrafen von meist mehreren hundert Euro geahndet, in Polen laut ADAC sogar bis zu 1.200 Euro. Zusätzlich wird in der Regel die Weiterfahrt untersagt. Kann die Strafe nicht sofort beglichen werden, muss in einigen Ländern mit einer Fahrzeugsicherstellung gerechnet werden. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung einen Unfall, womöglich mit Verletzten, verursacht, dem droht auch eine Haftstrafe.[2][3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Promillegrenzen in Europa (ADAC)
- ↑ Promillegrenzen in Europa
- ↑ Promillegrenzen in Europa inkl. Strafmaß
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Besondere Strafrechtslehre
- Verkehrsrecht
Wikimedia Foundation.