- Promille
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Einheit Norm Hilfsmaßeinheit Einheitenname Promille Einheitenzeichen Beschriebene Größe(n) Verhältnis Größensymbol(e) p Dimensionsname Eins (dimensionslos) In SI-Einheiten Benannt nach lat. pro mille
(von tausend)Siehe auch: Prozent ppm ppb Die Bezeichnung Promille (von lat. pro „von“, „im Verhältnis zu“; mille „tausend“) wird bei in Tausendstel ausgedrückten Bruchteilen benutzt. Damit entspricht 1 Promille der Zahl 0,001. „Promille“ wird meist durch das Zeichen ‰ (Promillezeichen) abgekürzt
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Definition
Das Promille ist ein Operator, der den davorstehenen Promillesatz p durch 1000 teilt. Es ist definiert durch
- .
Beispiele:
Zum Gebrauch
In der deutschen Norm DIN 5477 vom Februar 1983 sind Einzelheiten zur richtigen Anwendung des Promille festgelegt. Demnach ist seine Verwendung auf den Gebrauch bei „der Angabe von Quotienten von Zahlen oder Größen gleicher Dimension einschließlich des Geldes“ beschränkt. Die internationale Norm ISO 31-0 Quantities and units - Part 0: General principles aus dem Jahre 1992 empfiehlt, das Zeichen ‰ zu vermeiden.
Verwendung in der Textverarbeitung
Nach DIN 5008 ist die Verwendung in der Textverarbeitung durch die Folge o/oo möglich.[1]
Typographisch ist immer ein Leerzeichen zwischen die Zahl und das Promillezeichen zu setzen.
Oft wird auch das Zeichen % und das kleine o Zweckentfremdet. -> "%o"
Anwendungen
Bank- und Versicherungswesen
In Promille angegebene Kenngrößen sind u. a. im Versicherungs- und Bankwesen anzutreffen. Ein Beispiel aus dem Versicherungswesen ist die Angabe einer Schadenshäufigkeit je 1000 Risiken.
Alkohol im Straßenverkehr
Den Begriff Promille bezieht man umgangssprachlich auf den Alkoholgehalt im Blut der jeweiligen Person. Der Blutalkohol-Gehalt wird üblicherweise in Promille angegeben und kann mittels der Widmarkformel berechnet sowie in der Atemluft oder im Blut gemessen werden. Als Maßeinheit dient das Massenverhältnis Milligramm Alkohol pro Gramm Blut (mg/g): siehe Artikel Blutalkoholkonzentration. Mit einem handlichen Alcotest-Gerät, welches bei polizeilichen Kontrollen oder bei Unfallaufnahmen in der Regel auf der Straße eingesetzt wird und in welches man hineinpustet, kann ermittelt werden, welche Alkoholkonzentration der Betroffene im Körper hat. Als Maßeinheit dient die Alkoholmenge in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l). Dabei entsprechen z. B. 1,0 mg/l Atemalkoholkonzentration 2,1 mg/g Blutalkoholkonzentration (= 2,1 Promille). Der genaue Alkoholgehalt − sollte er zu hoch sein − wird dann auf der Polizeistation entweder mit einem weitaus aufwändigeren Atemalkoholmessgerät oder von einem Arzt durch eine Blutalkoholmessung (mit einer geringen Blutabnahme bei dem Betroffenen) festgestellt.
In Deutschland, in Österreich und in der Schweiz wird Trunkenheit im Straßenverkehr ähnlich geahndet. Die Obergrenze des Alkoholgehaltes im Blut beträgt laut Gesetzgeber 0,5 mg pro Gramm (= 0,5 Promille) oder 0,25 mg/l im Atem. Bei Überschreitung ist als Folge mit einer hohen Geldstrafe, einem Fahrverbot oder gar der Entziehung der Fahrerlaubnis (in Österreich heißt die Fahrerlaubnis Lenkberechtigung), in Deutschland auch mit einem Punkteintrag beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu rechnen. Als Straftat im Zusammenhang mit Alkohol gilt bereits eine auffällige Fahrweise oder gar ein Unfall. Ein Wert von 1,1 Promille gilt generell als Straftat, unabhängig von auffälligen Fahrweisen oder Unfällen. In solchen Fällen wird eine Geldstrafe zusammen mit 7 Punkten beim Kraftfahrtbundesamt verhängt sowie die Fahrerlaubnis entzogen.
Am 6. Juli 2007 wurde überdies ein Gesetz verabschiedet, das jedwede Alkoholaufnahme für Fahrzeugführer in der Probezeit verbietet. Die Regelung ist seit 1. August 2007 in Kraft und gilt für alle Fahranfänger sowie Personen unter 21 Jahren. Mit der Altersregelung soll verhindert werden, dass Jugendliche, die schon mit 16 einen Führerschein erwerben, nach der zweijährigen Probezeit nicht mehr unter die Null-Promille-Grenze fallen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 250 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg geahndet.
Steigungen/Gefälle von Eisenbahnstrecken
Während bei Straßen die Neigungsangabe üblicherweise in Prozent erfolgt, wird die horizontale Neigung von Strecken bei Eisenbahnen (Gradiente) in Promille angegeben. Der Wert entspricht der Höhendifferenz in Millimetern pro Meter horizontaler Strecke (bzw. der Höhendifferenz in Metern pro Kilometer Strecke), also dem Tangens des Steigungswinkels. Der Wert wird zur Berechnung des größtmöglichen Zuggewichtes oder der Anhängelast bei Steigungen benötigt, außerdem zur Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Gefälle (abhängig von Bremskraft und Zuggewicht).
In der Schweiz gelten Strecken mit Neigungen bis zu 10 ‰ als Flachbahnen. In Deutschland sind nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung 12,5 ‰ die maximale Regelneigung für Hauptbahnen.
Strecken mit einer Neigung über 50 ‰ können in der Regel nur mit Hilfe von Zahnradantrieb befahren werden. Ausnahmen sind z. B. die Straßenbahn Lissabons, deren maximale Steigung 13 % beträgt, also 130 ‰, die Uetlibergbahn mit 79 ‰, die Berninabahn mit 72 ‰ oder die Erzbergbahn mit 71 ‰.
Das ‰-Zeichen
‰Das Promillezeichen ist aus dem Prozentzeichen (%) entstanden. Dieses kommt aus dem italienischen für „cento“ (abgekürzt „cto“). Der obere Kringel bildete ursprünglich das „c“, der Schrägstrich das „t“ und der untere Kringel abschließend das „o“. Der Zusatz am Promille-Zeichen gilt für die zusätzliche 0 hinter 100 also 1000 (Pro mille).
Einzelnachweise
Siehe auch
- Parts per million (ppm)
- Parts per billion (ppb)
- Prozent
Kategorien:- Arithmetik
- Mengeneinheit
- Anteilseinheit
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