- Prospektrichtlinie
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Die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG - kurz Prospektrichtlinie genannt - ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die im Zuge der Entwicklung eines europäischen Kapitalbinnenmarktes geschaffen worden ist. Sie hat die früheren Börsenprospektrichtlinien von 1980 und 2001 sowie die Emissionsprospektrichtlinie von 2001 abgelöst.
Wesentliche Errungenschaft der Richtlinie ist der so genannte Europäische Pass für Emittenten. Hiernach sollen Emittenten in die Lage versetzt werden, den Emissionsprospekt, der in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gebilligt worden ist, europaweit für öffentliche Angebote und Börsenzulassungen zu nutzen.
Die Prospektrichtlinie war bis zum 1. Juli 2005 in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie durch das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in nationales Recht implementiert.
Seit Mitte 2005 ist ein spürbarer Anstieg grenzüberschreitender Emissionen zu verzeichnen, wobei die meisten Prospekte aus den Kapitalmarktzentren Deutschlands, Luxemburgs und des Vereinigten Königreichs stammen.
Mit Umsetzung der Richtlinie einher ging auch die Bestellung einer zentralen Verwaltungsbehörde, die für die Billigung von Prospekten für sämtliche Marktsegmente (amtlicher und geregelter Markt sowie öffentliches Angebot von Wertpapieren) zuständig ist. Die Aufgabe wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt am Main wahrgenommen.
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