- Provisorische Zentralgewalt
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Als Provisorische Zentralgewalt wird die von der Frankfurter Nationalversammlung 1848 eingesetzte gesamtdeutsche Regierung bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Gründung der Zentralgewalt
Der im Zuge der Märzrevolution gewählten deutschen Nationalversammlung in Frankfurt am Main mangelte es an einer legitimen Regierung, da als einzige den gesamten Deutschen Bund vertretende Autorität lediglich die Bundesversammlung, ein permanent tagender Kongress von Gesandten der Mitgliedstaaten des Bundes, existierte, die über nur sehr geringe eigene Entscheidungskompetenz verfügte.
Während die linken Abgeordneten der Nationalversammlung in dieser Situation eine revolutionäre Parlamentsregierung forderten, verabschiedete das Paulskirchenparlament am 28. Juni 1848 schließlich mit 450 zu 100 Stimmen das Gesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland. Nach diesem Gesetz stand ein von der Nationalversammlung zu wählender Reichsverweser dieser neugeschaffenen provisorischen Regierung vor – am Folgetag wurde Erzherzog Johann von Österreich in dieses Amt gewählt. Die Regierungsgeschäfte führte ein Kabinett, bestehend aus einem Ministerkollegium unter Vorsitz eines Ministerpräsidenten. Daneben baute sich die provisorische Zentralgewalt mit Fachministerien und Sondergesandten einen Regierungsapparat auf, der sich allerdings aus Ressourcengründen sehr stark aus der Abgeordnetenschaft rekrutierte. Sitz der provisorischen Zentralgewalt war das Palais Thurn und Taxis.
Nachdem die Bundesversammlung des Deutschen Bundes bereits am 12. Juli 1848 ihre Arbeit für beendet erklärt und ihre Verantwortung an die Zentralgewalt delegiert hatte, berief Erzherzog Johann am 15. Juli die erste Regierung unter Ministerpräsident Fürst Karl zu Leiningen.
Ministerpräsidenten der Reichsregierung
- Karl zu Leiningen (15. Juli 1848 bis 5. September 1848)
- Anton von Schmerling (24. September 1848 bis 15. Dezember 1848)
- Heinrich von Gagern (17. Dezember 1848 bis 10. Mai 1849)
Ende der Zentralgewalt
Während die Nationalversammlung nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. zerfiel, eskalierte der Streit um die Annahme der Reichsverfassung durch die Staaten des Deutschen Bundes in der Reichsverfassungskampagne. Die im Juni 1849 im Rumpfparlament verbliebenen Abgeordneten der Nationalversammlung wurden durch die Zentralgewalt nicht anerkannt, im Gegenzug erklärten sie diese für abgesetzt.
Die Niederwerfung der Aufstände im Juli 1849 durch die preußische Armee machte die Zentralgewalt kurz darauf endgültig überflüssig, Erzherzog Johann trat zurück und die Staaten des Deutschen Bundes restaurierten am 2. September 1850 die Bundesversammlung.
Weblinks
- Informationen zur Deutschen Konstituierenden Nationalversammlung und die provisorische Zentralgewalt beim Bundesarchiv
- Gesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland vom 28. Juni 1848 und Erlass des Reichsverwesers an die deutschen Regierungen, die Übernahme der provisorischen Zentralgewalt betreffend vom 16. Juli 1848 bei verfassungen.de
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