- Purchase Price Allocation
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Unter dem Begriff der Purchase Price Allocation (= Kaufpreisallokation) wird die Verteilung der Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Unternehmen auf die damit erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden verstanden.
Inhaltsverzeichnis
Das Ziel der Purchase Price Allocation
Mithin geht es darum, den Kaufpreis für eine Beteiligung bzw. einen Unternehmenszusammenschluss zum Erwerbszeitpunkt auf die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu verteilen (Vgl. hierzu IFRS 3.36). Dabei bilden die beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) dieser Positionen gemäß IFRS 3.37 den Wertmaßstab für diese Aufteilung. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang jene Differenz, die sich ergibt, wenn nach der Verteilung auf die identifizierbaren Positionen ein Teil des Kaufpreises verbleibt, der sich nicht weiter zuordnen lässt. Eine solche Differenz ist als Geschäfts- oder Firmenwert (auch als Goodwill bekannt) in der Bilanz des aufnehmenden Unternehmens zu erfassen.
Die Ansatzvoraussetzungen
IFRS 3.37 bestimmt für die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden folgende Ansatzkriterien:
- Ein Vermögenswert, der nicht zum immateriellen Vermögen gehört, ist separat zu aktivieren, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit ihm künftige ökonomische Vorteile verbunden sind, die dem Erwerber zufließen werden. Darüber hinaus wird gefordert, dass der beizulegende Zeitwert des Vermögenswertes verlässlich bestimmt werden kann.
- Hinsichtlich der Verbindlichkeiten und Rückstellungen (= Schulden) wird verlangt, dass die deren Begleichung zugrunde liegenden Verpflichtungen wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen, welche wiederum wirtschaftliche Vorteile verkörpern. Darüber hinaus muss auch im Falle von Schulden deren beizulegender Zeitwert verlässlich bestimmt werden können. Allerdings ist im Falle von Schulden gemäß IFRS 3.41 darauf zu achten, dass nur solche Schulden zum Ansatz kommen, die bereits im Erwerbszeitpunkt beim Zielunternehmen bestanden.
- Von besonderer Bedeutung ist sodann die Zuordnung des Kaufpreises auf sog. immaterielle Vermögenswerte (= intangible assets / Vgl. hierzu auch Immaterieller Vermögensgegenstand). Auch hier gilt zunächst, dass ein solcher Vermögenswert dann separat anzusetzen ist, wenn sich sein beizulegender Zeitwert verlässlich ermitteln lässt. Darüber hinaus sind aber auch die speziellen Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte gemäß IAS 38 zu beachten. Hintergrund dieser strengen Regelung ist die Tatsache, dass sich immaterielle Vermögenswerte oftmals nicht genau vom Geschäfts- oder Firmenwert abgrenzen lassen.
- Auch für die Eventualschulden gilt das Postulat der Bestimmbarkeit der Zeitwerte. Für die genaue Identifikation einer Eventualschuld rekurriert IFRS 3 auf die Ansatzkriterien, welche in IAS 37.10 festgelegt sind.
Die Bewertungsmaßstäbe
Hinsichtlich der Bewertung der aufzunehmenden Positionen schreibt IFRS 3 im Rahmen der Kaufpreisallokation den beizulegenden Zeitwert vor. Dabei können die beizulegenden Zeitwerte unterschiedliche Konkretisierungen erfahren. Hierzu äußerst sich das IASB in Anhang B des IFRS 3. Daraus wird ersichtlich, dass der Einsatz von Barwertverfahren stets zulässig ist. Auch wenn gegen diese Verfahren Kritik geäußert werden kann, so stellen sie eine zulässige Vorgehensweise dar, da insbesondere für immaterielle Vermögenswerte nur äußerst selten ein aktiver Markt besteht, der zur Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten herangezogen werden kann. Hierin besteht auch einer der wesentlichen Kritikpunkte an der Kaufpreisallokation. Aufgrund der Tatsache, dass Barwertverfahren über die wesentlichen Komponenten "Zahlungsüberschüsse", "Disktontierungszins" und "Laufzeit" subjektiv werden, eröffnet die Purchase Price Allocation mitunter weitreichende Bilanzierungsspielräume. Diese ergeben sich dabei insbesondere durch den (erstmaligen) Ansatz von immateriellen Vermögenswerten bzw. dem Nicht-Ansatz durch Zuordnung zum Goodwill.
Die Purchase Price Allocation in der Praxis
Infolge der ständig zunehmenden Bedeutung von Unternehmenskäufen, -verkäufen und -zusammenschlüssen, hat auch die Kaufpreisallokation stetig an Bedeutung gewonnen. Dabei kann festgehalten werden, dass eine solche Aufteilung Unternehmen aller Größen und Rechtsformen betreffen kann. Entsprechend dieser Entwicklung gehört die Purchase Price Allocation heute auch zu den Standarddienstleistungen von Beratungsunternehmen und Banken. Insbesondere die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben hier aufgrund ihrer weitläufigen Branchenkenntnisse und ihres weitreichenden Know-how eine dominierende Stellung. So verwundert es dann auch nicht, dass nahezu jede Wirtschaftsprüfungsgesellschaft diesen Service anbietet. Darüber hinaus werden auch Dienstleistungen im Rahmen der Folgebewertung solcher Unternehmenstransaktionen angeboten, wie etwa die Erstellung von jährlich erforderlichen Impairment-Tests beim aktivierten Goodwill.
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