- Querschreiben
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Querschreiben ist ein in Deutschland gebräuchlicher, umgangssprachlicher Begriff für das Eingehen eines Bürgschaftsvertrages. Der Bürge schreibt für den Hauptschuldner quer bedeutet, er verpflichtet sich akzessorisch, für dessen Schuld dem Gläubiger gegenüber einzustehen.
Im Kreditwesen wird mit Querschreiben auch das Unterschreiben eines Wechsels durch den Bezogenen bezeichnet. Dadurch wird erklärt, dass der Wechsel am Verfallstag eingelöst wird.
Der Begriff leitet aus dem Umstand ab, dass die Unterschrift früher häufig quer zum Text der Haupturkunde auf der Rückseite gesetzt wurde.
siehe auch: Indossament, Akzept
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