- Quo elongati
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Quo elongati ist eine, am 28. September 1230 veröffentlichte, Päpstliche Bulle von Papst Gregor IX., mit der er das Testament des heiligen Franziskus für nicht dringend rechtsverbindlich erklärte. Diese Bulle trug erheblich zum, im Franziskanerorden entflammten Armutsstreit bei. Mit der Absicht, diesen Streit beizulegen, hatten die Brüder eine Delegation nach Rom gesandt, mit der Bulle Quo elongati gab der Papst seine Antwort auf die strittigen Fragen.
Mit dieser Bulle greift er das Armutsideal der Franziskaner auf und erlaubt ihnen Geschäfte abzuwickeln und diese durch Zahlungen abzuwickeln. Diese Zusage verknüpfte Gregor IX., der ein großer Förderer der Franziskaner war, mit der Auflage die Geschäfte durch einen Mittelsmann – quasi einem Treuhänder welcher kein Ordensangehöriger sein durfte – abzuwickeln. Mit diesem juristischen Schachzug erreichte er, dass das Testament des heiligen Franziskus zwar sinngemäß in das Gegenteil verdreht wurde aber dem Wort der Besitzlosigkeit nicht widersprach.
Im einzelnen wurde festgelegt [1] , dass
- das Testament des Franziskus keinen verpflichtenden Charakter hat,
- die Beobachtung der evangelischen Räte zentral sei,
- Mittelspersonen (Nuntien) Geldalmosen für Brüder annehmen dürfen,
- die Brüder zwar kein Besitzrecht, wohl aber ein Gebrauchsrecht haben,
- der Orden von lokaler kirchlicher Jurisdiktionsgewalt weitgehend befreit ist. (nachgereicht durch die Bulle Nimis iniqua von 1231)
Einzelhinweis
- ↑ Kurze Franziskanische Ordensgeschichte
Weblinks
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