- Ausgleichsenergie
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Unter Ausgleichsenergie versteht man die elektrische Energie, um die der Verbrauch eines Bilanzkreises (in Österreich und der Schweiz „Bilanzgruppe“) vom prognostizierten Verbrauch abweicht. Sie ist das Pendant auf dem Abrechnungsmarkt zur Regelleistung (Beschaffungsmarkt).
In einem Bilanzkreis werden beliebig viele Entnahme- („Verbraucher“) und Einspeisestellen („Erzeuger“) zusammengeschlossen. In der Regel bilden die Kunden eines Stromhändlers einen Bilanzkreis. Die Bilanzkreisverantwortlichen benennen im Voraus einen prognostizierten Verbrauch ihres Bilanzkreises für eine Zeiteinheit (meist 15 Minuten). Dabei muss der einem Bilanzkreis zugeordnete prognostizierte Verbrauch durch Einspeisungen (Produktion oder Einkauf von elektrischer Energie) genau gedeckt werden.
Die während der Zeiteinheit auftretenden unvorhersehbaren Schwankungen im Verbrauch (oder auch in der Produktion) des Bilanzkreises werden dabei durch den Übertragungsnetzbetreiber durch Lieferung von positiver oder negativer Ausgleichsenergie ausgeglichen. Da allerdings zahlreiche Bilanzkreise existieren und positive und negative Bilanzabweichungen der einzelnen Bilanzkreise gleichzeitig auftreten, kompensieren sich diese teilweise. Die Unterversorgung eines Bilanzkreises kann also durch die Überversorgung eines anderen Bilanzkreises ausgeglichen werden.
Lediglich die Abweichungen von der Prognose für die gesamte Regelzone müssen durch Regelleistung ausgeglichen werden. Die Mengen an umgesetzter Ausgleichsenergie übersteigen damit die benötigte Regelenergie meist um ein Vielfaches.
Quellen
- Joachim Müller-Kirchenbauer, Ines Zenke: Wettbewerbsmarkt für Regel- und Ausgleichsenergie (PDF, 230 KB), in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 51. Jg. (2001), Heft 11
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