- Bilanzkreis
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Strommarkt
Bilanzkreis ist ein energiewirtschaftlicher Fachausdruck. Im liberalisierten Strommarkt werden Stromlieferanten und Stromkunden in Bilanzkreisen (in Österreich und der Schweiz Bilanzgruppen genannt) zusammengefasst. Bilanzkreise sind virtuelle Energiemengenkonten, die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) geführt werden, um Händlern oder bilanzverantwortlichen Endkunden die Möglichkeit zu geben, alle tatsächlichen Einspeisungen und Entnahmen innerhalb eines Regelgebietes zu saldieren.
Da die dazu notwendige Lastprognose mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, kommt es praktisch immer zu Abweichungen zwischen der Einspeisung des Lieferanten und der tatsächlichen Abnahme der Kunden. Diese Abweichung wird durch den Übertragungsnetzbetreiber durch Ausgleichsenergie, teilweise auch mit Regelenergie (um die Regelzone bezüglich Spannung und Frequenz stabil zu halten) ausgeglichen. Die Ausgleichsenergie stellt der Übertragungsnetzbetreiber (in Österreich spricht man vom „Regelzonenführer“) dem Lieferanten in einer Bilanzkreisabrechnung in Rechnung.
Gasmarkt
In der Gaswirtschaft wird zwischen Ausspeisenetzbetreibern (ANB), Marktgebietsverantwortlichen (MGV; früher Bilanzkreisnetzbetreiber, BKN) und Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) unterschieden. Transportkunden besitzen Subbilanzkreise beim Bilanzkreisverantwortlichen, der für sie entgeltlich Prognosen für die kommenden Zeitperioden erstellt und Gasmengen beim Marktgebietsverantwortlichen nominiert. Dabei wird auf die Ausgeglichenheit des gesamten Bilanzkreises geachtet. Die ANB messen die tatsächlichen Ausspeisungen (Allokationen) der vergangenen Zeitperioden und melden diese dem MGV und dem BKV. Die Allokationsdaten dienen der Verbesserung der Prognosen und können die Abrechnungsgrundlage darstellen. Abweichungen zwischen Nominierungen und Allokationen werden durch Ausgleichsenergie (Saldo der Regelenergie) kompensiert, die der Marktgebietsverantwortliche dem Bilanzkreisverantwortlichen liefert oder abnimmt. Bei Abweichungen, die über bestimmte Toleranzgrenzen hinausgehen, wird der Bilanzkreisverantwortliche mit Strukturierungsbeiträgen pönalisiert. Die wesentlichen Richtlinien des Bilanzkreismanagement sind aktuell im GABi Gas-Regelwerk der Bundesnetzagentur festgelegt.
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