Aussageart

Aussageart

Aussagearten oder Aussagetypen sind Klassifikationskategorien, die einige Ansätze der Sprachphilosophie und Sprachwissenschaft ausarbeiten, um Typen von sprachlichen Äußerungen bzw. deren Gehalt zu unterscheiden. Ein bekanntes Beispiel ist die Unterscheidung von beschreibenden (deskriptiven), vorschreibenden (präskriptiven) und normativ bewertenden (evaluativen) Sätzen. Auf derartige Unterscheidungen nahmen z.B. Debatten über die Forderung von Wertfreiheit von Wissenschaften Bezug (siehe auch Werturteil), oder über die Ableitbarkeit von „Sollens-Aussagen“ aus "Seins-Aussagen" (siehe auch Humes Gesetz).

Inhaltsverzeichnis

Deskriptive Aussagen

Aussagen innerhalb einer empirischen Wissenschaft liefern normalerweise die Beschreibung eines Sachverhalts oder einen Beobachtungsbericht (Protokollsatz) darüber. Diese Aussagen lassen sich im Anschluss an die Prädikatenlogik formal als die Zuordnung von Merkmalen zu einem Objekt darstellen.[1]

Wenn der Geltungsbereich einer Aussage raum-zeitlich beschränkt ist, spricht man von einer "singulären Aussage".

Wenn man sich auf ein "rhapsodistisches" Aneinanderreihen von einzelnen Begebenheiten beschränkt, würde man mit Aussagen dieser Art grundsätzlich auskommen. Für eine Methodologie wie der Historismus, der die Existenz von theoretischer Erkenntnis auf dem Gebiet der menschlichen Geschichte in Abrede stellt, steht gerade die Erkenntnis des geschichtlich Einzigartigen im Mittelpunkt der Bemühungen eines Sozialwissenschaftlers (bzw. "Geisteswissenschaftlers").

Explikative Aussagen

Explikative Aussagen dienen der Erklärung (Explanation). Sie benötigen hierzu Gesetzesaussagen (nomologische Hypothesen); deren systematische Verbindung erfolgt in einer Theorie.

Eine logische Rekonstruktion des Erklärungsverfahrens liegt im Hempel-Oppenheim-Schema vor.

Die empirische Überprüfung von nomologischen Hypothesen und der damit verbundenen Theorien erfolgt durch die Versuch der Falsifikation derselben, idealerweise in einem empirischen Experiment.

Da die Protokollsätze, die eine Theorie zu falsifizieren in der Lage wären, normalerweise nicht völlig unabhängig von derselben Theorie formuliert und gemessen werden, ist die Konfrontation einer jeden Theorie mit Alternativ-Theorien in einem systematisch betriebenen Theorievergleich erforderlich.

Normative Aussage

Nach Hans Albert wird in der Wissenschaft neben der deskriptiven auch die präskriptive Sprache[2] verwendet. Innerhalb der präskriptiven Sprache sind folgende Aussagearten im Gebrauch für die Wissenschaft irrelevant bzw. unwesentlich: resolutive Aussagen (drücken die Entscheidungen von Personen aus); optative Aussagen (drücken Wünsche einer Person aus); valuative Aussagen (drücken die Stellungnahme einer Person aus); performative Aussagen (sind Teil einer vollzogenen Handlung); imperative Aussagen (schreiben bestimmten Personen ein bestimmtes Verhalten vor).

Das Werturteilsproblem wird eigentlich nur aufgeworfen durch die "normative Aussagen". Albert zieht diese Bezeichnung dem herkömmlichen "Werturteil" vor, weil jene sich auf Handlungen beziehen.[3].

Es handelt sich hierbei um Aussagen, die bestimmte Verhaltensweisen (Stellungnahmen, Entscheidungen, Handlungen) als gerechtfertigt deklarieren.[4]

Albert sieht eine besondere Gefahr in den impliziten, versteckten ("krypto-normativen") und erschlichenen Werturteilen.[5]

Schließlich versucht er den Nachweis zu führen, dass empirische Wissenschaft auch ohne normative Aussagen auskomme, auch wenn es um Fragen der Wissenschaftsberatung oder der technologische Anwendung von wissenschaftlichen Theorien geht.[6]

Bewertung und Kritik

Die Unterscheidung in Aussagearten hat in der Wissenschaftstheorie bzw. der Methodologie der Wissenschaften eine wesentliche Funktion ausgeübt. So der Typ der normativen Aussage bei der Frage der Wertfreiheit, d.h. welche Rolle Werturteile in den Wissenschaften spielen sollen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Unterscheidung der Aussagearten allein aufgrund ihrer "logischen Grammatik" (Hans Albert) hinreichend präzise und in allen Fällen gewährleistet ist.

Einzelnachweise

  1. Karl-Dieter Opp: Methodologie der Sozialwissenschaften. Einführung in Probleme ihrer Theoriebildung. Rowohlt, 1972. ISBN 3499553392, 9783499553394 S. 19
  2. R. M. Hare: The language of morals. Oxford University Press, Neuauflage 1991. S. 1.
  3. Hans Albert: Wertfreiheit als methodisches Prinzip. Zur Frage der Notwendigkeit einer normativen Sozialwissenschaft. In: Ernst Topitsch, (Hrg.): Logik der Sozialwissenschaften. Köln Berlin 1967, S. 202, Anm. 3)
  4. Hans Albert: Wertfreiheit als methodisches Prinzip. Zur Frage der Notwendigkeit einer normativen Sozialwissenschaft. In: Ernst Topitsch, (Hrg.): Logik der Sozialwissenschaften. Kiepenheuer & Witsch : Köln Berlin 1965, S. 183f
  5. Hans Albert: Wertfreiheit als methodisches Prinzip. Zur Frage der Notwendigkeit einer normativen Sozialwissenschaft. In: Ernst Topitsch, (Hrg.): Logik der Sozialwissenschaften. Kiepenheuer & Witsch : Köln Berlin 1965, S. 182
  6. Hans Albert: Wertfreiheit als methodisches Prinzip. Zur Frage der Notwendigkeit einer normativen Sozialwissenschaft. In: Ernst Topitsch, (Hrg.): Logik der Sozialwissenschaften. Kiepenheuer & Witsch : Köln Berlin 1965, S. 195ff

Literatur

  • Hans Albert: Das Werturteilsproblem im Lichte der logischen Analyse. Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 112 (1), 1956, S. 410-439
  • Richard Mervyn Hare: The language of morals. Oxford University Press, Neuauflage 1991. ISBN 0198810776, 9780198810773. Oxford scholarship online. (Richard Mervin Hare, Petra von Morstein: Die Sprache der Moral. (The language of morals. dt.- Aus d. Engl. v Petra von Morstein. 1. Aufl. 1972.)
  • Karl-Dieter Opp: Methodologie der Sozialwissenschaften. Einführung in Probleme ihrer Theoriebildung. Rowohlt, 1972. ISBN 3499553392, 9783499553394
  • Ernst Topitsch, (Hrg.): Logik der Sozialwissenschaften. 4. Aufl. Köln Berlin 1967
  • Dietmar von der Pfordten: Deskription, Evaluation, Präskription. Trialismus und Trifunktionalismus als sprachliche Grundlagen von Ethik und Recht (Diss. München 1990), Schriften zur Rechtstheorie 155, Duncker & Humblot, Berlin 1993, ISBN 3428076982.

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