- Ausschaltung
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Eine Ausschaltung dient dazu, ein elektrisches Betriebsmittel entweder ein- oder auszuschalten. Der Begriff verdeutlicht, dass ein Betriebsmittel, das ohne Ausschalter an eine Spannungsversorgung angeschlossen ist, ständig in Betrieb wäre.
Von einer Kontrollausschaltung spricht man, wenn z. B. in den Schalter eine Glimmlampe (teilweise auch Glühlampe) integriert ist, die leuchtet, sobald der Schalter eingeschaltet wird.
Die Funktion der integrierten Lampe kann so geändert werden, dass sie unabhängig vom Schaltzustand ständig leuchtet und so das Auffinden des Schalters in dunkler und/oder unbekannter Umgebung erleichtert.
Für eine Ausschaltung werden fast nur Wechselschalter verwendet, da Aussschalter teurer sind (geringe Nachfrage). Auch die spätere Erweiterung ist so kostengünstiger möglich.
Literatur
- Alfred Hösl, Roland Ayx, Hans Werner Busch: Die vorschriftsmäßige Elektroinstallation, Wohnungsbau-Gewerbe-Industrie. 18. Auflage, Hüthig Verlag, Heidelberg, 2003, ISBN 3-7785-2909-9
- Winfrid Hauke, Rolf Thaele, Günter Reck: RWE Energie Bau-Handbuch. 12.Ausgabe, Energie-Verlag GmbH, Heidelberg, 1998, ISBN 3-87200-700-9
Siehe auch
Kategorie:- Installationsschaltung
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