- Rangbescheinigung
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Eine Rangbescheinigung (auch Rangattest, Notarbestätigung oder Ranggarantie genannt) ist in Deutschland eine schriftliche Bestätigung eines Notars gegenüber einem Kreditinstitut, dass einer rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht. Die Rangbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Der Vorteil der Rangbescheinigung liegt darin, dass die Eintragung der Grundschuld nicht abgewartet werden muss. Das Kreditinstitut kann bei Vorliegen der Rangbescheinigung und einer vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuld-Bestellungsurkunde eine Finanzierung gegenüber einem Bauunternehmer bestätigen und das durch die Grundschuld gesicherte Darlehen auszahlen, wenn die übrigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen. Der Notar übernimmt die Gewähr für die rangrichtigen Eintragungen.
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