- Rangiergleis
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Ein Rangiergleis ist ein Schweizer Eisenbahn-Fachausdruck für ein Nebengleis eines Bahnhofes, auf dem nur Rangierbewegungen durchgeführt werden können. Es gehört somit zu den Betriebsgleisen eines Bahnhofes.
Besonderheiten
Es sind keine signalmässigen Einfahrten eines Zuges erlaubt, sondern nur Fahrten, die als Rangierfahrt gelten. Damit unterscheidet sich das Rangiergleis sowie das Nebengleis von einem Hauptgleis dadurch, dass in das Gleis höchstens Rangierfahrstrassen eingestellt werden können, welche mit Sperrsignalen gesichert sind. Beispielsweise können dafür Zwergsignale aufgestellt sein.
Es kann auch sein, dass die Anlage mit nicht überwachten Handweichen ausgerüstet ist. Allerdings wird der Begriff Nebengleis auch für Gleise in den Unterhaltsanlagen eines Depots verwendet. Diese Gleise gelten nicht als Rangiergleise.
Im Gegensatz zu den Hauptgleisen müssen die Rangiergleise nicht von einer Gleisfreimeldeanlage überwacht werden. Es können auch Entgleisvorrichtungen auf den Schienen in Form einer Gleissperre angebracht sein. Fahrt auf Sicht ist immer vorgeschrieben.
Im Gegensatz zu den Haupt- und den meisten Nebengleisen muss das Rangiergleis nicht frei befahrbar sein. Es ist möglich, dass es nicht mit allen Streckentriebfahrzeugen befahren werden darf, weil örtliche Beschränkungen bestehen. Beispielsweise kann der Kurvenradius für gewisse Fahrzeuge zu klein sein, oder es befindet sich eine Verladerampe am Gleis, die den lichten Raum einschränkt.
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