- Nebengleis
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Als Nebengleise bezeichnet man die aus den Hauptgleisen in Bahnhöfen oder auch auf freier Strecke abzweigenden Gleise, in die signalmäßig nicht ein- und ausgefahren oder nur ausgefahren werden kann.
In der Regel wird ein Nebengleis nicht von fahrplanmäßigen Zügen befahren, sondern dient zumeist in den Bahnhöfen als Rangiergleis zum Aufstellen und Ordnen der Züge, zwischen Bahnsteigen als Durchfahrtgleis und zur Verbindung mit baulichen Anlagen wie Güterschuppen, Rampen, Freiverladegleise, Lokomotivschuppen, Drehscheiben oder mit naheliegenden Fabrik- und industriellen Anlagen oder schlicht als Abstellgleis.
Als Ausnahme wird das Ausweichgleis zu den Nebengleisen gerechnet, um das Überholen langsamerer Züge durch weitaus schnellere im Gleiswechselbetrieb zu ermöglichen. Erstere werden im Gegensatz zum Straßenverkehr vom Fahrdienstleister angewiesen, den schnelleren Platz machen und die Überholung zu ermöglichen. Bei einem Bahnüberholvorgang im laufenden Betrieb spricht man von einer „fliegenden Überholung“.
Quelle
- Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, 1915, 2. Auflage, Band 7, Seite 317
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