Raptio

Raptio

Raptio (traditionell als „Frauenraub“ bezeichnet) wird meist als Terminus technicus im katholischen Kirchenrecht für das Ehehindernis verwendet, das aus der Entführung einer Frau entsteht (vgl.: Brautraub).

Kirchenrechtliches

Das Hindernis entsteht, wenn eine Frau entführt oder zumindest gefangen gehalten wird, um sie zu einer Eheschließung mit einem bestimmten Partner zu bewegen. Dabei ist es egal, ob der potenzielle Partner oder ein Dritter der Entführer ist und ob die Frau auch aus freien Stücken die Ehe eingegangen wäre. Eine Ehe zwischen dieser Frau und diesem Mann kann erst dann gültig zustande kommen, wenn sie vom Entführer getrennt an einem sicheren Ort aus freien Stücken von sich aus die Eheschließung wünscht (vgl. Canon 1089 CIC).

Merkwürdigerweise gilt dieses Ehehindernis nicht für einen entführten Mann. Dies hat seinen Ursprung vermutlich darin, dass das katholische Kirchenrecht bis 1917 nicht systematisch geordnet war, sondern aus verschiedenen Rechtssammlungen und Rechtsentscheiden bestand. Es ist wohl schlicht nie ein Fall relevant geworden, in dem ein entführter Mann zur Ehe gezwungen worden wäre. Allerdings heißt im Umkehrschluss das nicht, dass ein Mann durch Entführung zur Ehe gezwungen werden könnte. In diesem Fall läge zwar kein Ehehindernis vor, es könnte aber aufgrund von Zwang oder Furcht kein Ehekonsens zustande kommen.

Ethnologisches

Neben dem aus dem Alten Testament bekannten Frauenraub des Stammes Benjamin und dem in der römischen Geschichte überlieferten Raub der Sabinerinnen ist in zahlreichen Kulturen ein ritueller Frauenraub zu beobachten, etwa zwischen Clans, die sonst herkömmlich in Spannung zueinander leben, bei denen aber die Braut aus dem jeweils anderen Stamm kommen muss (vgl. Exogamie).

Es gibt aber auch im deutschen und baltischen Brauchtum die Brautentführung: Während der Hochzeitsfeier wird die Braut meist von Freunden entführt und muss dann vom Bräutigam freigekauft werden. Der Preis besteht gegebenenfalls aus ein paar Flaschen Sekt.


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