- Exogamie
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Als Exogamie (Außenheirat; griech. exo, „außen“, gamos, „Hochzeit“) bezeichnet man die Heiratsregel oder Heiratsordnung, nach der eine Heirat innerhalb der eigenen (sozialen) Gruppe verboten ist. Ihr begriffliches Gegenstück ist die Endogamie.
Exogamie kann sich z. B. auf die Sippe, Kaste oder den Stamm beziehen. Der Ursprung der Exogamie-Regel liegt wahrscheinlich darin, dass bei Bezug auf die Blutsverwandtschaft der Inzest vermieden werden sollte (so Edvard Westermarck).
Exogamie fördert den kulturellen Austausch, da größere (über die Sippe hinausgehende) Gemeinschaften gebildet werden.
Der Verstoß gegen die Regel wird als Exogamiebruch bezeichnet. Die Exogamie ist eine Soziale Norm.
Beispiele für exogam lebende Völker sind (beziehungsweise waren) die Nuer, Lotuko (beide Afrika), Rajputen (Indien), Sherpa (Himalaya, Tibet, Nepal), Ainu (Japan), Kickapoo, Acoma, Absarokee (alle Nordamerika).
Siehe auch
- Anisogamie, Isogamie, Agamie
- interkonfessionelle Ehe, interreligiöse Ehe, interkulturelle Ehe
- Völkerkunde
Literatur
- Elisabeth Beck-Gernsheim: Transnationale Heiratsmuster und transnationale Heiratsstrategien. Ein Erklärungsansatz zur Partnerwahl von Migranten. In: Soziale Welt, Bd. 56 (2006), S. 111-129, ISSN 0038-6073
- Renate Otto-Walter: Endogamie, Exogamie. In: Werner Fuchs-Heinritz u. a. (Hrsg.): Lexikon zur Soziologie, 4. Aufl. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15573-9, S. 161.
Weblinks
Wiktionary: Exogamie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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