- Rat des Kreises
-
Rat des Kreises steht für:
- den Kreistag eines Landkreises der Bundesrepublik Deutschland
- den Rat des Kreises als territoriales Staatsorgan der DDR (Exekutive)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Wikimedia Foundation.