- Rat der Stadt (DDR)
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In der DDR bildeten die örtlichen Räte die Institutionen der kommunalen öffentlichen Verwaltung und waren ein territoriales Staatsorgan mit fachlicher Untergliederung im Sinne des Demokratischen Zentralismus. Im Gegensatz zum westdeutschen Sprachgebrauch stellten die Räte keine kommunalen Volksvertretungen dar.
Arten
Danach gab es – dem Status des zu verwaltenden Ortes entsprechend – Kommunalverwaltungen mit den Namen:
- Rat der Stadt (entspricht heute: Stadtverwaltung, Bürgermeisteramt)
- Rat des Stadtbezirkes (bei Großstädten) (heute: Ortsamt)
- Rat der Gemeinde (heute: Gemeindeverwaltung)
Chef des Rates war in der Regel der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister (bei Großstädten).
Benennung
Der Bezeichnung folgte der Ortsname angefügt (z. B. Rat der Stadt Meißen).
Siehe auch
Kategorien:- Behörde (DDR)
- Kommunalpolitik (Deutschland)
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