Rechenschaftsbericht

Rechenschaftsbericht

Rechenschaftsbericht ist die Bezeichnung für einen regelmäßigen Bericht über einen festgelegten vergangenen Zeitraum (meist ein Kalender- oder Geschäftsjahr), den unter anderem ein Unternehmen gegenüber den Teilhabern, eine deutsche politische Partei gegenüber der Öffentlichkeit, ein Verein gegenüber den Mitgliedern, ein Rektorat einer Hochschule gegenüber ihrem Senat oder eine sonstige Organisation gegenüber ihren Geldgebern, über ihre Tätigkeit und insbesondere über bestimmte finanzielle und andere Vorgänge sowie die aktuelle Finanzlage gemäß rechtlichen Vorschriften ablegen muss. Form und Inhalt der Rechenschaftsberichte sind in den entsprechenden rechtlichen Vorschriften geregelt. Daneben gibt es auch Rechenschaftsberichte, die ohne rechtliche Verpflichtung abgegeben werden, z. B. von Privatpersonen über ihr vergangenes Leben.

Inhaltsverzeichnis

Beispiele

Kapitalanlagegesellschaften

Jede Kapitalanlagegesellschaft ist gesetzlich (in Deutschland gemäß Investmentgesetz) dazu verpflichtet, einen Rechenschaftsbericht über jeden der von ihr aufgelegten offenen Fonds einmal jährlich - und zwar spätestens drei Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres des Fonds - zur Information ihrer Anleger zu veröffentlichen und alle 6 Monate einen Halbjahresbericht. In diesem Bericht sind u.a. eine Aufstellung des Vermögens, die Aufwands- und Ertragsrechnung, gegebenenfalls die Höhe einer Ausschüttung, sowie Informationen zum Verlauf der Geschäfte und der Fonds aufgeführt, jeweils mit Stand zu einem bestimmten Stichtag. Der aktuelle Rechenschaftsbericht muss zusammen mit dem Verkaufsprospekt und (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) dem Halbjahresbericht einem Fonds-Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden.

Politische Parteien (Deutschland)

Artikel 21, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes besagt: „Die Parteien ... müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien, welche Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben. Diese Berichte werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht.

Siehe auch

Weblinks


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