Parteienfinanzierung

Parteienfinanzierung

Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaften umfasst Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung der politischen Parteien.

Die Einnahmenseite der Parteien umfasst vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, öffentliche Zuwendungen (staatliche Teilfinanzierung, früher: Wahlkampfkostenerstattung) sowie Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern (Abgaben bzw. „Sonderbeiträge“ von Abgeordneten und Ministern). Darüber tragen bei einzelnen Parteien auch Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen zur Finanzierung bei.

Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen sowie der politischen Stiftungen mit einbezieht.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der politischen Parteien in Deutschland sind im Parteiengesetz festgehalten. Die Grundlage für die Tatsache, dass Parteien überhaupt in größerem Rahmen wirtschaftlich tätig werden und die Details für Politik und Staat von Interesse sind, bildet Artikel 21, Absatz 1 des Grundgesetzes:

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien, welche Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben. Diese Berichte werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht.

Ziel der deutschen Gesetzgebung ist es, den Parteien es auch wirtschaftlich zu ermöglichen, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Hierfür soll die Abhängigkeit der Parteien von externen Großspendern reduziert oder zumindest offengelegt werden. Gleichzeitig soll eine finanzielle Abhängigkeit vom Wohlwollen der jeweiligen Regierung vermieden werden; Partei- und Staatsfinanzen sollen sauber getrennt bleiben. Als eine typische Optimierungsaufgabe gelingt beides stets nur teilweise, und es kommt immer wieder zu Finanzierungsskandalen wie der „Flick-Affäre“ und der „Schwarzgeldaffäre“ (siehe auch: Parteispende).

Zu beachten ist hierbei, dass die nicht zu vernachlässigenden „Sonderbeiträge“ (Parteisteuern) der Mandatsträger und Minister nicht explizit ausgewiesen sind, sondern teilweise als „Beiträge“ und teilweise als „Spenden“ verbucht werden. Mit der Neufassung des Parteiengesetzes im Jahr 2002 wurde eine Pflicht zum gesonderten Ausweis von „Mandatsträgerbeiträgen“ im Rechenschaftsbericht eingeführt.

Auf der Ausgabenseite fallen insbesondere Aufwendungen für Personal, für die Geschäftsstellen, für die innerparteiliche Kommunikation sowie für Wahlkämpfe an.

Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen

Eine wichtige Einnahmequelle für Parteien bilden die regelmäßigen Beitragszahlungen der Parteimitglieder. Im Wahljahr 2005 trugen die Mitgliedsbeiträge bei den Bundestagsparteien zu über einem Viertel der Gesamteinnahmen bei.

Finanzierung aus Parteispenden

Hauptartikel: Parteispende

In Deutschland finanzieren sich die Parteien zu mehr als 15 Prozent durch Parteispenden. Sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien bekommen für Spendeneinnahmen zudem noch einen staatlichen Zuschuss ausgezahlt.

Finanzierung aus staatlichen Mitteln

Aufgrund des Parteiengesetzes (§ 18) erhalten die Parteien jährlich staatliche Mittel (ehemals Wahlkampfkostenerstattung). Maßgebend für deren Höhe ist ihre „Verwurzelung in der Gesellschaft“, gemessen an den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen, der Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Höhe der durch sie eingeworbenen Spenden.

Die vom Staat gezahlte Summe an alle Parteien darf als sogenannte „absolute Obergrenze“ derzeit jährlich maximal 133 Millionen Euro betragen. Der Innenausschuß hat am 6. Juli 2011 den Weg freigemacht, diese Obergrenze auf 141,9 Millionen Euro (2011) und schließlich auf 150,8 Millionen Euro (2012) zu erhöhen. Die staatlichen Mittel an eine Partei sind hierbei maximal so hoch, wie die Einnahmen der Partei aus anderen Quellen wie z. B. Mitgliedsbeiträge oder Parteispenden.[1] Diese „relative Obergrenze“ ist vor allem für Kleinparteien relevant.

Die Mittel der einzelnen Parteien berechnen sich wie folgt:

  • 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme (Zweitstimme) beziehungsweise jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 0,85 Euro.
  • 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten haben. Dabei werden jedoch nur Zuwendungen bis zu 3300 Euro je natürliche Person berücksichtigt. Parteien, die in einem Land nicht mit einer Liste zugelassen waren, haben Anspruch auf die Finanzierung, sofern sie 10% der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.

Um am System der staatlichen Teilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahl 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Parteien nationaler Minderheiten.

Finanzierung durch wirtschaftliche Betätigung

Durch Unternehmenstätigkeiten und Beteiligungen haben Parteien ebenso die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen. Rechnet man die Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb und sonstigen Tätigkeiten hinzu, so beträgt der Anteil dieser Einnahmen etwa 7 Prozent.

Statistiken

Einnahmen (2008) in Tausend €[2]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Einnahmen CDU SPD FDP Grüne Die Linke CSU
aus Mitgliedsbeiträgen 41.626
(28,13 %)
46.651
(27,86 %)
7.181
(22,49 %)
5.666
(20,7 %)
9.873
(39,2 %)
9.564
(18,93 %)
aus Mandatsträgerbeiträgen und
sonstigen regelmäßigen Einnahmen
18.072
(12,21 %)
22.183
(13,24 %)
2.332
(7,31 %)
5.530
(20,21 %)
2.385
(9,47 %)
3.314
(6,56 %)
aus Spenden von natürlichen
Personen
13.586
(9,18 %)
10.328
(6,17 %)
6.442
(20,18 %)
3.417
(12,48 %)
2.148
(8,53 %)
11.120
(22,01 %)
aus Spenden von juristischen
Personen
7.526
(5,09 %)
2.668
(1,59 %)
2.687
(8,42 %)
491
(1,80 %)
109
(0,43 %)
6.389
(12,65 %)
aus Unternehmenstätigkeiten
und Beteiligungen
0
(0,00 %)
11.906
(7,11 %)
93
(0,29 %)
1
(0,01 %)
0
(0 %)
234
(0,46 %)
aus Veranstaltungen, Vertrieb
und sonstigen Tätigkeiten
15.741
(10,64 %)
14.228
(8,49 %)
2.388
(7,48 %)
713
(2,61 %)
189
(0,76 %)
7.392
(14,63 %)
aus staatlichen Mitteln 43.593
(29,46 %)
43.488
(25,96 %)
10.138
(31,76 %)
10.209
(37,3 %)
9.465
(37,59 %)
11.280
(22,33 %)
aus sonstigem Vermögen 6.982
(4,72 %)
10.687
(6,38 %)
446
(1,40 %)
481
(1,76 %)
484
(1,92 %)
1.007
(1,99 %)
aus sonstigen Einnahmen 849
(0,57 %)
5.367
(3,20 %)
215
(0,67 %)
860
(3,14 %)
528
(2,10 %)
217
(0,44 %)
Gesamteinnahmen 147.979
(100 %)
167.508
(100 %)
31.925
(100 %)
27.372
(100 %)
25.184
(100 %)
50.522
(100 %)
Ausgaben (2008) in Tausend €[2]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Ausgaben CDU SPD FDP Grüne Die Linke CSU
Personalausgaben 41.650
(31,77 %)
45.751
(29,96 %)
4.220
(14,45 %)
8.695
(33,97 %)
8.579
(37,32 %)
9.684
(15,23 %)
Laufender Geschäftsbetrieb 29.397
(22,42 %)
28.860
(18,91 %)
8.396
(28,76 %)
4.920
(19,23 %)
4.164
(18,12 %)
7.634
(12,00 %)
Allgemeine politische Arbeit 35.716
(27,24 %)
33.910
(22,22 %)
8.396
(28,76 %)
6.222
(24,32 %)
6.624
(28,82 %)
14.559
(22,89 %)
Wahlkämpfe 19.655
(14,99 %)
26.450
(17,33 %)
6.143
(21,04 %)
5.157
(20,16 %)
3.110
(13,53 %)
31.099
(48,89 %)
Ausgaben für die Vermögens-
verwaltung einschließlich
sich hieraus ergebender Zinsen
2.455
(1,87 %)
16.499
(10,81 %)
237
(0,81 %)
410
(1,61 %)
144
(0,63 %)
0
(0 %)
Sonstige Zinsen 465
(0,36 %)
913
(0,60 %)
1.319
(4,52 %)
4
(0,02 %)
4
(0,02 %)
439
(0,69 %)
Sonstige Ausgaben 1.764
(1,35 %)
257
(0,17 %)
68
(0,23 %)
175
(0,69 %)
359
(1,56 %)
189
(0,3 %)
Gesamtausgaben 131.106
(100 %)
152.644
(100 %)
29.199
(100 %)
25.587
(100 %)
22.988
(100 %)
63.607
(100 %)
Überschuss der Gesamtpartei (2008) in Tausend €[2]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Überschuss CDU SPD FDP Grüne Die Linke CSU
Überschuss 16.872 14.864 2.726 1.784 2.196 minus13.084
Besitzposten der Gesamtpartei (2008) in Tausend €[2]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Besitzposten CDU SPD FDP Grüne Die Linke CSU
Haus- und Grundvermögen 51.188 112.384 2.948 10.631 4.847 10.053
Geschäftsstellenausstattung 2.238 9.800 1.942 1.111 210 487
Beteiligungen an Unternehmen 1.470 10.019 7.870 10 2.211 460
Sonstige Finanzanlagen 11.280 27.386 2.478 342 4.214 1.405
Forderungen an Gliederungen 0 25.055 0 0 0 0
Forderungen aus der
staatlichen Teilfinanzierung
0 169 173 193 379 972
Geldbestände 112.428 102.312 11.252 19.983 12.722 32.018
Sonstige Vermögensgegenstände 3.268 11.458 3.484 1.205 1.680 848
Gesamtbesitzposten 181.875 298.586 30.150 33.478 26.265 46.246
Schuldposten der Gesamtpartei (2008) in Tausend €[2]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Schuldposten CDU SPD FDP Grüne Die Linke CSU
Pensionsverpflichtungen 996 1.446 0 0 0 9.582
Sonstige Rückstellungen 4.084 11.360 2.726 306 577 1.052
Verbindlichkeiten gegen-
über Gliederungen
0 24.827 0 0 0 0
Rückzahlungsverpflichtungen aus der
staatlichen Teilfinanzierung
771 0 3 0 0 14
Verbindlichkeiten gegenüber Banken 37.260 58.618 12.403 5.352 26 7.646
Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Darlehensgebern 1.116 7.343 6.196 41 79 376
Sonstige Verbindlichkeiten 6.119 5.353 1.509 945 381 781
Gesamtschuldposten 50.348 108.949 22.838 6.645 1.065 19.453
Reinvermögen der Gesamtpartei (2008) in Tausend €[2]
Die Reihenfolge entspricht der BT-Drucksache
Reinvermögen CDU SPD FDP Grüne Die Linke CSU
Vermögen 131.526 189.637 7.311 26.833 25.200 26.792
Festgesetzte Mittel (2006-2010)
Partei Mittel 2010 in € Mittel 2009 in € Mittel 2008 in € Mittel 2007 in € Mittel 2006 in €
CDU 42.882.008,71 41.904.622,21 43.593.639,91 44.790.190,59 44.591.403,49
SPD 38.965.287,35 39.638.031,82 43.488.488,95 43.475.249,30 42.903.568,04
FDP 13.400.199,14 12.644.362,39 10.138.015,16 9.989.233,49 9.872.067,82
GRÜNE 11.412.381,30 11.095.609,86 10.209.852,21 10.079.693,14 9.910.264,48
Die Linke 10.832.836,92 10.706.075,48 9.465.698,47 [3] 9.086.679,22 8.548.935,61
CSU 9.607.367,14 11.708.782,45 11.280.535,48 10.711.703,75 10.781.099,75
REP 1.337.163,79 1.190.574,62 1.391.017,93 1.394.576,23 1.283.921,02
NPD 1.176.446,52 1.193.653,77 [4] 1.496.824,39 1.448.519,55 1.376.678,48
ödp 702.476,22 704.192,20 589.886,38 565.493,29 621.226,24
Piratenpartei [5] 585.162,46 [6] 31.504,68 -,-- -,-- -,--
FAMILIE [5] 175.262,85 [7]-,-- [8] 239.874,04 [9] 198.477,29 182.861,67
Bayernpartei 112.122,31 102.728,78 [10] 65.481,20 -,-- -,--
DVU 108.612,40 155.777,84 226.819,35 225.763,75 231.971,94
Tierschutzpartei [5] 100.417,12 [6] 79.964,02 [8] 66.532,34 [11] 76.924,27 78.924,31
pro NRW [5] 88.890,25 -,-- -,-- -,-- -,--
Freie Wähler [5] 79.850,41 [12] 79.850,41 -,-- -,-- -,--
SSW 73.686,21 74.229,61 61.047,01 59.934,41 60.497,94
Freie Wähler Thüringen 50.666,39 [13] -,-- -,-- -,-- [14] -,--
Freie Sachsen 26.252,15 [13] -,-- -,-- -,-- -,--
Eltern -,-- [7] -,-- 76.486,94 77.708,67 7.249,50
DIE FRAUEN -,-- -,-- [8] 22.993,90 [11] 20.827,68 28.249,33
50+ -,-- -,-- 17.266,96 15.645,22 5.937,50
GRAUE -,-- -,-- [15] 0,00 [16] 0,00 1.344.248,80
Ab jetzt… -,-- -,-- -,-- [11] 30.324,25 34.172,45
Pro DM -,-- -,-- -,-- 24.005,88 33.368,09
WASG -,-- -,-- -,-- [17] 0,00 543.584,82
Offensive D -,-- -,-- -,-- [18] 0,00 74.544,80

Freie Wähler Brandenburg: Die Listenvereinigung ist im Jahr 2009 gegründet worden. Von ihr geltend gemachte Ansprüche auf staatliche Teilfinanzierung nach dem PartG wurden von der mittelverwaltenden Stelle abgelehnt. Diese Rechtsauffassung wurde vom Verwaltungsgericht Berlin bestätigt. Das Urteil war zum Zeitpunkt der Festsetzung jedoch noch nicht rechtskräftig.[19]

Rentner Partei Deutschland: Die Partei hat bisher keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2009 eingereicht, so dass gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 Parteiengesetz zum 15. Februar 2011 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Unabhängig hiervon hat die Partei infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichtes für das Jahr 2009 gemäß § 19a Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz bereits endgültig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel für das Jahr 2010 verloren.[19]

Wandel der Regelungen

Die Regelungen wurden auf Grund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und von Skandalen um die Parteienfinanzierung mehrfach geändert. Zuletzt klagten ödp und die Grauen gemeinsam erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten wäre. Kernpunkt dieser Klage ist die Festlegung, dass Parteien bei mindestens drei Landtagswahlen ein Prozent der Stimmen haben müssen, um relevante Zuschüsse zu bekommen. Bisher und somit auch weiterhin gilt als Grenze ein Prozent in einem Bundesland.

Niederlande

Siehe Parteienfinanzierung in den Niederlanden

In den Niederlanden gibt es seit 1999 ein Gesetz zur Unterstützung von Parteien. Eine so begünstigte Partei erhält einen Grundbetrag und zusätzlich Geld pro Parlamentsmitglied und pro Mitglied (ab tausend Mitgliedern, die mindestens je 12 Euro im Jahr zahlen). Dazu kommen:

  • kostenlose Sendezeit in Radio und TV
  • Geld für Personal von Fraktionen
  • Die meisten Parteien verlangen von Volksvertretern, dass sie einen Teil ihrer Diäten an die Partei abführen.

Dazu kommen private Spenden. Ab 4537,80 Euro muss der Spender veröffentlicht werden. Allerdings gilt dies nur für Parteien, die tatsächlich Unterstützung durch das besagte Gesetz erhalten. Die Partij voor de Vrijheid hat streng genommen nur ein einziges Mitglied und profitiert daher nicht von staatlicher Unterstützung, muss aber nicht die Namen ihrer Spender bekannt geben. Sie wehrt sich besonders gegen Pläne, die Veröffentlichungspflicht für alle Parteien einzuführen.

Skandale mit Bezug zur Parteienfinanzierung gibt es kaum.

Polen

Die Finanzierung der Parteien in Polen ist im Parteiengesetz (ustawa o partiach politycznych) geregelt. Im Jahr 2001 wurde eine Finanzierung der Parteien aus Staatsmitteln eingeführt. Diese Umstellung der Finanzierung sollte mehreren Anforderungen gerecht werden. So sollten die Möglichkeiten der Korruption verringert werden, der finanzielle Druck der Parteien gemindert und jüngeren Parteien bessere Chancen gegeben werden. Seit 2001 dürfen sich die Parteien nur durch die staatlichen Mittel, Mitgliedsbeiträge und Erbschaften finanzieren. Spenden sind nur von natürlichen Personen und hier auch nur in begrenzter Höhe erlaubt. Recht auf eine Unterstützung hat jede Partei die bei einer landesweiten Parlamentswahl mindestens drei Prozent der Stimmen erringt, die Höhe der Unterstützung hängt von dem Wahlergebnis ab.[20] 2008 flossen insgesamt 107 Millionen Złoty aus dem Staatshaushalt an die Parteien, 2002 waren es 37 Millionen.[21] Als Schwäche des Systems wurden festgestellt, dass die Parteienlandschaft dadurch die Passivität der Parteien fördert und neue Parteien weniger Chancen haben in den Sejm zu gelangen. Die Mehrheit der Polen ist weiterhin gegen eine staatliche Finanzierung der Parteien. Anfang 2009 wurde von der Partei Lewica i Demokraci (Linke und Demokraten) ein Änderungsvorschlag eingebracht welcher nach einigen Änderungen im April 2009 vom Sejm verabschiedet wurde. Da der polnische Präsident Lech Kaczyński Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes hatte, legte er es dem polnischen Verfassungsgericht vor.[20]

USA

In den USA gibt es keine staatlich geregelte Finanzierung der dortigen Parteien. Stärker als in Deutschland geht daher dort der Wahlkampf mit der Suche nach finanzieller Unterstützung durch Privatpersonen einher, die aber auf einen Höchstbeitrag pro Individuum begrenzt ist. Dies führt zu einer größeren Abhängigkeit der Parteien von privaten Geldgebern, andererseits werden diese Verbindungen auch eher offengelegt als das z. B. in Deutschland der Fall ist.

Siehe auch: Politisches System der USA, Modern election campaigns in the US, Canadian and American politics compared: Size of constituencies and campaign financing

Frankreich

In Frankreich sahen sich alle Parteien lange Zeit berechtigt, ihren politischen Einfluss auf Bau- und Rüstungsvorhaben in Parteispenden umzuwandeln. Auch kam es zu großen Parteispenden, speziell vor Wahlen, aus ehemaligen Kolonien Frankreichs an Parteien oder einzelne Politiker.

Der Journalist Jean Montaldo veröffentlichte 1994 ein Buch unter dem Titel „Mitterrand und die 40 Räuber“. Darin warf er Mitterrand vor, Korruption sozialistischer Parteifreunde um sich geduldet zu haben und sich mit fragwürdigen Freunden wie Bernard Tapie zu umgeben. Montaldo stützte sich dabei überwiegend auf angebliche Informationen von François de Grossouvre. Dieser war über 35 Jahre einer der engsten Vertrauten Mitterrands und beging 1994 im Élysée-Palast Suizid.

Im Sommer 2010 gab es zwei Spendenaffären: eine um den Ministerpräsidenten Sarkozy, eine um seinen Arbeitsminister Eric Woerth.[22]

Das Wahlrecht wurde in Frankreich mit dem Paritée-Gesetz 2000 geändert. Seitdem erhalten Parteien weniger Geld, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nach einer Frauenquote innerhalb ihrer Fraktionen nicht einhalten.

Europäische Union

Seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 ist für politische Parteien auf europäischer Ebene eine Finanzierung aus dem Haushalt der Europäischen Union vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Parteienfinanzierung sind in der EU-Verordnung 2004/2003 festgelegt.[23] Derzeit sind 11 Europaparteien vom Europaparlament anerkannt und erhalten Finanzmittel der EU.

Liste der Parteienfinanzierung in Euro pro Jahr:

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010* 2011*
Allianz für das Europa der Nationen 83.964 114.330 144.809 159.138 206.376 384.558 - -
Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten - - - - - - 1.1016.275 1.140.478
Allianz der Unabhängigen Demokraten in Europa - - 170.064 239.410 303.051 - - -
Europäische Allianz für Freiheit - - - - - - - 372.753
EUDemokraten - - 57.763 226.280 153.821 217.167 211.125 259.852
Europäische Christliche Politische Bewegung - - - - - - 209.500 259.852
Europäische Demokratische Partei 69.862 253.933 163.571 152.611 407.693 249.084 505.617 598.555
Europäische Freie Allianz 163.222 217.906 220.914 215.198 226.600 226.600 339.965 395.333
Europäische Grüne Partei 171.461 568.261 581.000 631.750 641.534 643.562 1.054.999 1.298.539
Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei 462.661 819.563 883.500 1.022.344 1.115.665 1.179.191 1.553.984 1.815.770
Europäische Volkspartei 1.051.469 2.398.941 2.914.060 3.156.414 3.354.754 3.485.708 4.959.462 6.183.988
Sozialdemokratische Partei Europas 1.257.000 1.093.853 2.489.175 2.580.000 2.992.218 3.027.647 3.100.000 4.117.825
Europäische Linke 120.895 365.868 439.019 524.251 536.539 562.405 708.080 846.936
Libertas - - - - - 0** - -
Summe 3.380.535 5.832.655 8.063.875 8.907.396 9.938.251 9.959.922 13.749.007 17.289.881

* Für 2010 und 2011 vorläufige Festsetzung
** Libertas erhielt 2009 eine vorläufige Finanzierung von € 202.823 zugesprochen, die Entscheidung wurde aber später zurückgenommen.

Literatur

  • Rolf Ebbinghausen: Die Kosten der Parteiendemokratie. Studien und Materialien zu einer Bilanz staatlicher Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 1996.
  • Arne Krumbholz: Finanzierung und Rechnungslegung der politischen Parteien und deren Umfeld. Baden-Baden 2010.
  • Hiltrud Naßmacher: Parteiensysteme und Parteifinanzen in West-Europa. In: ZfP. 51, Nr. 1, 2004, S. 29–51.
  • Hiltrud Naßmacher: Parteiensysteme und Parteienfinanzierung in Westeuropa. In: Die Parteiensysteme Westeuropas. 2006, S. 507–519, doi:10.1007/978-3-531-90061-2_21.

Weblinks

Belege

  1. Wahlrecht.de: Staatliche Parteienfinanzierung: Wahlkampfkostenerstattung – relative Obergrenze
  2. a b c d e f Rechenschaftsberichte 2008 der im Bundestag vertretenen Parteien, BT Drucksache 17/630
  3. Die Parteien Die Linke. und WASG haben im Jahr 2007 fusioniert. Die zu berücksichtigenden Wählerstimmen und die Zuwendungen beider Parteien wurden addiert.
  4. Gegen die Partei wurde ein Verfahren nach § 23a Abs. 2 PartG eingeleitet. Die staatlichen Mittel für diese Partei werden daher gemäß § 19a Abs. 1 Satz 3 PartG nur vorläufig festgesetzt und gegen Sicherheitsleistung in Höhe möglicher Zahlungsverpflichtungen der Partei (§§ 31a bis 31c PartG) ausgezahlt.
  5. a b c d e Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. § 18 Abs. 5 PartG).
  6. a b Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. § 18 Abs. 5 PartG).
  7. a b Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2008 eingereicht, so dass gemäß § 19a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2010 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Unabhängig hiervon hat die Partei infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichts für das Jahr 2008 gemäß § 19a Abs. 3 Satz 3 PartG bereits endgültig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel für das Jahr 2009 verloren.
  8. a b c Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt („relative Obergrenze“, vgl. § 18 Abs. 5 PartG).
  9. Die Partei hat ihren Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 erst nach dem 31. Dezember 2007 eingereicht, so dass sie gemäß § 19 a Abs. 3 Satz 3 PartG endgültig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel für das Jahr 2007 verloren hat. Der Zuwendungsausweis wird daher auf „0,00 €“ gesetzt. Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen begrenzt („relative Obergrenze“, vgl. § 18 Abs. 5 PartG).
  10. Die Bayernpartei (BP) nimmt seit der Landtagswahl im Land Bayern am 28. September 2008 an der staatlichen Teilfinanzierung teil.
  11. a b c Der Anspruch der Partei ist gemäß § 19 a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt („relative Obergrenze“, vgl. § 18 Abs. 5 PartG).
  12. Die Partei ist im Jahr 2009 gegründet worden.Sie nimmt allein mit dem Wählerstimmenanteil nach Maßgabe ihrer die relative Obergrenze bestimmenden Einnahmen im Jahr 2009 an der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2009 teil.
  13. a b Die Freien Wähler Thüringen und die Freien Sachsen haben bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2008 eingereicht, so dass gemäß § 19a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2010 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Unabhängig hiervon haben die Parteien infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichts für das Jahr 2008 gemäß § 19a Abs. 3 Satz 3 PartG bereits endgültig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel für das Jahr 2009 verloren. Quelle: Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2009.
  14. Für die Freien Wähler Thüringen, für die 2004 18.651,55 € festgesetzt wurden, konnten 2005 und 2006 gemäß § 19a Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes keine staatlichen Mittel festgesetzt werden, da sie ihre Rechenschaftsberichte für 2004 und 2005 nicht fristgerecht eingereicht hat. Quelle: Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat PM 3 (Parteienfinanzierung), Mitteilung vom 26. Januar 2007.
  15. Gegen die Partei wurde ein Verfahren nach § 23a Abs. 2 PartG eingeleitet. Die staatlichen Mittel für diese Partei werden daher gemäß § 19a Abs. 1 Satz 3 PartG nur vorläufig festgesetzt und gegen Sicherheitsleistung in Höhe möglicher Zahlungsverpflichtungen der Partei (§§ 31a bis 31c PartG) ausgezahlt. Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2007 eingereicht, so dass gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2009 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Unabhängig hiervon hat die Partei infolge der nicht fristgerechten Einreichung des Rechenschaftsberichts für das Jahr 2007 gemäß § 19 a Abs. 3 Satz 3 PartG bereits endgültig den auf Zuwendungen bezogenen Anspruch auf staatliche Mittel für das Jahr 2008 verloren.
  16. Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 eingereicht, so dass gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2008 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen.
  17. Die Parteien Die Linke. und WASG haben im Jahr 2007 fusioniert. Die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Wählerstimmen und die Zuwendungen beider Parteien wurden addiert.
  18. Die Partei hat bislang keinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 eingereicht, so dass gemäß § 19 a Abs. 1 Satz 2 PartG zum 15. Februar 2008 für sie keine staatlichen Mittel festgesetzt werden dürfen. Die Partei hat sich am 29. Oktober 2007 aufgelöst. Gemäß § 18 Abs. 8 PartG scheidet sie ab dem Zeitpunkt der Auflösung aus der staatlichen Teilfinanzierung aus. Der allein zugrunde zu legende Wählerstimmenanteil in Höhe von 34.290,70 € beschränkt sich auf 299 von 361 zugrunde zu legenden Tagen (volle Monate à 30 Tage, angefangene Monate taggenau) und beträgt daher 28.401,44 €.
  19. a b http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/festsetz_staatl_mittel/finanz_10.pdf Mitteilung des Bundestagspräsidenten über die Festsetzung der staatlichen Mittel für 2010.
  20. a b Jarosław Zbieranek, Polen-Analysen Nr. 54 - Parteienfinanzierung, Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, 16. Juni 2009, S. 2–10
  21. Aleksandra Jackowska, I. Sub we ncje bu d¿e to we dla partii politycznych – kwoty i tendencje, in Subwencje z budżetu państwa dla partii politycznych, Instystut Spraw Publicznych, Warschau 2008, S. 15
  22. taz.de: Bettencourt-Affäre fordert Bauernopfer
  23. [1]

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