- Rechter Winkel
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Ein rechter Winkel, kurz auch Rechter, ist der vierte Teil eines Vollwinkels und war wie dieser früher eine gesetzliche Maßeinheit. Das Adjektiv „recht“ meint hierbei nicht rechts, sondern recht im Sinne von richtig (lat. rectus).
Euklid und auch Hilbert definieren den rechten Winkel als einen Winkel, der mit seinem Nebenwinkel kongruent ist.
Auch Hilfsmittel zum Zeichnen von Linien im rechten Winkel zueinander werden mitunter kurz als „rechte Winkel“ bezeichnet, so etwa in der Schule das Geodreieck oder im Bau-, Metall- und holzbearbeitenden Handwerk ein im rechten Winkel geformtes Prüfmittel beziehungsweise eine Lehre.
Zeichnerische Kennzeichnung
Zur zeichnerischen Kennzeichnung rechter Winkel wird im deutschsprachigen Raum sowie einer Reihe weiterer europäischer Länder ein beide Schenkel des Winkels verbindender Viertelkreis mit einem Punkt darin verwendet, im englischsprachigen Raum dagegen ein beide Schenkel des Winkels verbindender und mit ihnen ein kleines Quadrat (bzw. bei schräger Darstellung Parallelogramm) bildender zweiter rechter Winkel (s.o.).
Siehe auch
Weblinks
Commons: Rechte Winkel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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