- Rechtleitung
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Der Ausdruck Rechtleitung wird im religiösem Kontext für die Wiedergabe des arabischen huda verwendet, ein Wort, das im Koran und in Texten islamischer Theologen für die praktische Leitung der individuellen Lebensführung und des Gemeinwesens gemäß göttlichem Willen verwendet wird, den der Prophet Mohammed zu vermitteln beansprucht.[1] Gegenbegriff ist In die Irre gehen bzw. geleitet werden (ar. dalala).
Das Wort huda findet sich u. a. in Sure 9:33:
„Er ist es, der seinen Gesandten mit der Rechtleitung [al-huda] und der wahren Religion [din al-haqq] geschickt hat, um ihr zum Sieg zu verhelfen über alles, was es (sonst) an Religion [al-din kulluhi] gibt[2]“
Aber auch frühere Offenbarungen vermitteln Gottes „Rechtleitung“, wie Sure 5:44.46 aussagt:
„Wir haben (seinerzeit den Kindern Israels) die Thora herabgesandt, die (in sich) Rechtleitung und Licht enthält... Und wir ließen hinter ihnen (d.h. den Gottesmännern der Kinder Israels) her Jesus, den Sohn der Maria, folgen, daß er bestätige, was von der Thora vor ihm da war... Und wir gaben ihm das Evangelium, das (in sich) Rechtleitung und Licht enthält... als Rechtleitung und Ermahnung für die Gottesfürchtigen.[3]“
Der Mensch kann hinsichtlich seiner eigenen Orientierung nach u. a. qadaritischer Lehre selbst Gottes „Rechtleitung“ annehmen (ahada) oder ausschlagen (taraka); nach alternativen Auffassungen besteht jeweils eine Prädestination. Im politisch-religiösen Kontext meint in der Vorstellung von Al-Wāqidī u. a. Rechtleitung „die Führung des muslimischen Gemeinwesens nach Maßgabe des von Allah durch die Offenbarung kundgegebenen Gesetzeswillens“, „ein jeweils sich in der Herrschaft des Kalifen als des 'Imams der Rechtleitung' aktualisierendes Geschehen“.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Tilman Nagel: Die islamische Welt bis 1500, Oldenbourg Wissenschaftsverlag 1998, S. 157.
- ↑ Übersetzung von Rudi Paret: Der Koran, Stuttgart: Kohlhammer 10. A. 2007, S. 135.
- ↑ Übers. Paret, l.c., 84.
- ↑ Tilman Nagel: Mohammed: Leben und Legende, Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2008, S. 903.
Literatur
- Tilman Nagel: Rechtleitung und Kalifat, Bonn 1975.
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