- Rechtsassessor
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Als Volljuristen bezeichnet man in Deutschland Juristen, die die Befähigung zum Richteramt haben, die also nicht nur das Studium der Rechtswissenschaft mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen haben, sondern auch eine praktische Ausbildung in verschiedenen Stationen unter der Ägide eines Oberlandesgerichts ("Referendariat", jur. Vorbereitungsdienst) durchlaufen und anschließend das Zweite Staatsexamen abgelegt haben.
Das Rechtsreferendariat dauert nach bestandenem ersten Staatsexamen etwa zwei Jahre bis zum zweiten Staatsexamen. Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen führt der Jurist die Bezeichnung Rechtsassessor (Assessor iuris) oder eben Volljurist.
Ziel der Juristenausbildung ist nach wie vor der sog. Einheitsjurist. Die einheitliche Ausbildung umfasst die verschiedenen Bereiche des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts. Darüber hinaus werden die jungen Juristen in den sog. Grundlagenfächern wie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie sowie in Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik und fremder Rechtsterminologie unterwiesen.
Das Konzept des Einheitsjuristen wird von aktiven Juristen trotz deutlich gewachsenen Stoffumfanges sowohl hierzulande als auch im Ausland als sinnvoll und zukunftsfähig angesehen. Hintergrund ist, dass auf diese Weise die Durchlässigkeit zwischen den juristischen Berufen (Rechtsanwaltschaft, Verwaltung, Justiz, Unternehmen) gewahrt bleibt und sich die Volljuristen der verschiedenen Berufsfelder "auf Augenhöhe" begegnen.
So sieht auch der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Interview im Kammerreport OLG Hamm vom 14. März 2008, Seite 13
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