- Rechtsbezirk
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Ein Rechtsbezirk ist eine umfriedete Verwaltungseinheit historischer Territorien mit besonderer Rechtsstellung. Dazu gehören historische Bauernschaften, Grafschaften, Ämter, Freiheiten und Asyle.
Den Stadtmauern der städtischen Rechtsgebiete entsprach auf dem Lande gleichfalls eine gebaute Umfriedung. Die Grenzen der mittelalterlichen Rechtsbezirke sind dabei meist identisch mit den Amtsgrenzen.
Die Umfriedung der Rechtsgebiete wurde durch Landhegen erreicht, auf die noch zahlreiche Toponyme hinweisen. Als Umfriedungen dienten weitläufige Landgräben und Heckenwerke sowie auch stärker ausgebaute Landwehren.
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