Register (Nachschlagewerk)

Register (Nachschlagewerk)

Ein Register (auch Index oder Stichwortverzeichnis) ist die tabellarische Aufzählung möglichst aller wichtigen Einheiten eines Kollektivs mit Hinweis auf ihre Stellung im Kollektiv. (Beispiele: Namen der Teilnehmer an einem Telefonnetz nebst Rufnummer, Namen der in einem Buch erwähnten Personen nebst Seitenzahl).

Inhaltsverzeichnis

Bücher

Stichwortverzeichnisse in Büchern (oder Fachzeitschriften) dienen dazu, dem Leser das Werk schnell zu erschließen. Während ein Inhaltsverzeichnis, das in der Regel am Anfang des Buches steht, die Gliederung des Buches systematisch wiedergibt, ist bei einem Stichwortverzeichnis das Alphabet alleiniges Ordnungskriterium. Das Register findet man im Anhang, also am Ende des Buches.

Häufig bestehen Stichwortverzeichnisse aus einem Hauptstichwort, dem verschiedene Unterstichworte zugeordnet sind. Ergänzt wird das jeweilige Stichwort durch die jeweils dazu angegebene Fundstelle. Dies ist jeweils die Seite oder der durch eine Randziffer gekennzeichnete Textabschnitt, wo das genannte Stichwort vorkommt.

Verweisungen

Häufig finden sich in Stichwortverzeichnissen auch Verweisungen auf andere Begriffe. Verweisungen auf synonyme Begriffe erleichtern dem Nutzer das Finden.

Beispiele:

  • Leiharbeit: siehe Arbeitnehmerüberlassung
  • Tram: siehe Straßenbahn

Weiterhin gibt es siehe auch-Verweisungen. Diese weisen auf ähnliche, sachlich über- oder untergeordnete oder auf weiterführende Begriffe hin.

Beispiele:

  • Deutsche Bahn AG: siehe auch Reichsbahn
  • Urlaub: siehe auch Elternzeit.

Andere Arten von Verzeichnissen in einem Buch sind Glossare, das Siglenverzeichnis und die Bibliografie.

Bedeutung von Registern in Büchern

„Ein Register ohne Buch hat mir manchmal genützt, ein Buch ohne Register nie.“

Thomas Carlyle, zitiert nach Ludwig Reiners [1]

Fachbücher aus England oder den USA weisen häufig umfangreiche Register auf, während in Deutschland Register als weniger wichtig angesehen und daher häufig weggelassen werden. Oft beschränkt man sich auf ein Personenregister.

Geschichte

Antonio Zara (* 1574), Bischof von Petina, fügte seiner Enzyklopädie Anatomia ingeniorum et scientiarum (Venedig 1614) einen Index an. Vor ihm veröffentlichten Peter Schöffer und Johannes Fust bereits 1467 ein Werk von Augustinus, das einen Index enthielt.[2]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ludwig Reiners: Stilkunst. München 1991, S. 509. ISBN 3406349854
  2. Steven Johnson. Die Konterrevolution der elektronischen Bücher. Financial Times Deutschland, 9. Januar 2011

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