- Registriergeld
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Als Registriergeld werden in Banken Banknoten bezeichnet, deren Seriennummern notiert sind und die nicht im Kassenverkehr verwendet, sondern nur als Beweismittel für den Fall einer Beraubung in der Kasse verwahrt werden.
Die Empfehlung der Kriminalpolizei, Registriergeld vorzuhalten, gilt auch für den Einzelhandel.
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