- Regolamento Internazionale Veicoli
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Das Regolamento Internazionale Veicoli (RIV) bzw. Regolamento Internazionale dei Veicoli war ein erstmals 1922 zwischen europäischen Eisenbahnen beschlossenes Abkommen über international einsatzfähige Güterwagen. Es wurde am 1. Juli 2006 durch den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) abgelöst. Das Zeichen RIV steht jedoch weiterhin für international einsetzbare Güterwagen.
Einzig die Beladevorschriften in der Anlage II sind bis auf Widerruf in Kraft geblieben. Der Rest wurde in den AVV übernommen und abgelöst oder aufgehoben.
Im RIV wurde festgelegt, welche technischen Bedingungen ein Wagen erfüllen muss, um international eingesetzt werden zu dürfen. Wagen, die diese Bedingungen erfüllten, trugen das Symbol RIV und durften ohne gesonderte Zulassung bei allen RIV-Bahnen verkehren. Anhand der ersten beiden Nummern in der 12-stelligen Wagennummer war ersichtlich, ob es sich um einen RIV-Wagen handelte.
Es waren die Nummern
- 01-09
- 11-19
- 21-29
- 31-39
wobei nicht mehr alle Nummern besetzt waren.
Wagen ohne RIV-Zeichen konnten, wenn sie ein „Sonderraster“ hatten, in den entsprechenden Ländern verkehren. Wenn ein Wagen weder RIV-tauglich war noch ein Sonderraster für die entsprechende fremde Bahnverwaltung trug, musste er als außergewöhnliche Sendung verkehren.
Die Beladevorschriften sind in der Anlage II des RIV geregelt, die Übergabeuntersuchung der Güterwagen im Band XII.
Siehe auch
- Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnfrachtverkehr
- Regolamento Internazionale delle Carrozze (RIC)
Weblinks
- Zukunft des RIV-Übereinkommens unter neuen Bedingungen (PDF-Datei; 15 kB)
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