- Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr
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Die Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr als Teil des Eisenbahnrechts sind nach und nach entstanden, und deshalb in mehreren internationalen Übereinkommen festgehalten. Sie beinhalten Regeln für den Personen- und Güterverkehr.
Übereinkommen über die internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen
Das Übereinkommen über die internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen vom 9. Dezember 1923[1] bildet die Basis der internationalen Schienenverkehrsrechts. Es ist noch heute, sofern nicht durch modernere Regeln ersetzt, gültig.
Es wurde seinerzeit von Deutschland, Österreich, Belgien, Brasilien, dem Britischen Reich (mit Neuseeland und Indien), Bulgarien, Chile, Dänemark, der Freien Stadt Danzig, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Norwegen, der Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Salvador, dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Siam, Schweden, der Schweiz, der Tschechoslowakei und Uruguay unterzeichnet. Inzwischen gilt es auch für einige andere Staaten.
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), einschl. CIV, CIM, RID ua.
COTIF ist die Abkürzung für Convention relative aux transports internationaux ferroviaires, deutsch Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr. Es behandelt Verkehr, der über Staatsgrenzen hinweg befördert wird. Es wurde von der OTIF 1980 erarbeitet und folgt in der aktuellen Fassung dem Protokoll von Vilnius 1999. Es gilt europaweit und im angrenzenden asiatisch-afrikanischen Mittelmeerraum bis in den mittleren Osten.
Es enthält auch
- die Convention internationale concernant le transport des voyageur par chemin de fer (CIV, Anhang A), deutsch Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck
- die Convention internationale concernant le transport des marchandises par chemin de fer (CIM, Anhang B), deutsch Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern über den Warenverkehr.
- das Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses (RID, Anhang C), deutsch Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr bzw. Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (Schweiz) über den Transport von Gefahrgut
sowie einige andere Reglements.
Regolamento Internazionale delle Carrozze (RIC)
Das Regolamento Internazionale delle Carrozze (RIC) regelt die Anforderungen an die Personenwagen sowie deren Verwendung in internationalen Reisezügen.
Regolamento Internazionale Veicoli (RIV)
Das Regolamento Internazionale Veicoli (RIV) regelt die Anforderungen an Güterwagen und deren Verwendung im internationalen Güterzugverkehr und sollte ab dem 1. Juli 2006 durch den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) abgelöst werden. Da sich aber bei der Ratifizierung des AVV Verzögerungen ergeben haben, bleibt das RIV zunächst für die Bahnen gültig, die dem RIV zugestimmt aber das AVV noch nicht in Kraft gesetzt haben, aber beitreten wollen.
Accord européen sur les grandes lignes internationales de chemin de fer (AGC)
Der Accord européen sur les grandes lignes internationales de chemin de fer (AGC), deutsch Europäisches Übereinkommen über die Hauptlinien des internationalen Eisenbahnverkehrs regelt Bau, Ausbau und anderes über das internationale E-Eisenbahnnetz.
Einzelnachweise
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- Rechtsquelle (Sonstiges)
- Eisenbahnrecht
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