- Reichsheimstättenamt
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Das Reichsheimstättenamt war innerhalb der Deutschen Arbeitsfront (DAF) zuständig für den Wohnungsbau und für den Neubau von Siedlungen auf dem Lande.
Zielsetzung war neben der Beseitigung der Wohnungsnot auch der Transport nationalsozialistischer Ideologie: das Ideal, die „Volksgemeinschaft“ an den Staat zu binden und mit dem Boden zu „verwurzeln“. In den Siedlungshäusern sollten Angehörige verschiedener Berufe und sozialer Herkunft wohnen. Einzelinteressen wurden über die Gruppeninteressen schon über die gleichförmige Architektur der Häuser negiert.
Auswahlverfahren der Siedlungen auf dem Lande
Die Prüfungskommission bestand aus den Ortsgruppen der NSDAP und der DAF. Dieser wurden „Siedlerfragebögen“ vorgelegt, in denen die politische Haltung, die Parteizugehörigkeit, „Rassenzugehörigkeit“, Erbgesundheit und Fortpflanzungsfähigkeit überprüft wurden.
Zugelassen für dieses Verfahren war nur, wer:
- arischer Abstammung war
- nicht älter als 45 Jahre war
- verheiratet war und mindestens zwei Kinder hatte
- bereit war beim Siedlungsbau 2000–3000 Arbeitsstunden Selbst- und Nachbarschaftshilfe zu leisten.
Die arische Abstammung (Ariernachweis), Erbgesundheit und Fortpflanzungsfähigkeit wurden über ein ärztliches Attest geprüft. Nach 3-jähriger Probe-Bewährungszeit wurde das gebaute Haus übereignet. Es war somit eine ständige Kontrolle durch die Parteiorgane möglich.
Eine Siedlung des Reichsheimstättenamtes der DAF war z.B. in Eichenredder in Hamburg.
Literatur
Ulrike Haerendel: Kommunale Wohnungspolitik im Dritten Reich : Siedlungsideologie, Kleinhausbau und "Wohnraumarisierung" am Beispiel Münchens, München 1999 (auch Dissertation: Universität München, 1996)
Weblinks
Einige noch verbliebene Siedlungen:
- Die Pfarre St. Michael in Alsdorf-Begau (PDF, 114 KB)
Kategorie:- Organisation (Deutsches Reich 1933 bis 1945)
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