- Reichsprovisor
-
Als Reichsgubernatoren werden die Vertreter Kaiser Friedrichs II. während seiner häufigen Abwesenheit in Italien genannt.
Friedrich hatte bereits 1220 seinen neunjährigen Sohn Heinrich (VII.) zum König wählen lassen. Für den Minderjährigen führte während der häufigen Abwesenheit des Kaisers ein Regentschaftsrat die Geschäfte.
Leiter dieses Regentschaftsrates war der Reichsgubernator, der zugleich die Vormundschaft über Heinrich inne hatte. Seit der Krönung Heinrichs 1220 war Engelbert, Erzbischof von Köln, Reichsgubernator. Nach Engelberts Ermordung 1225 wurde Ludwig dem Kelheimer, Herzog von Bayern und Pfalzgraf bei Rhein, auf einem Hoftag zu Augsburg im Juli 1226 von Friedrich II. das Amt des Reichsgubernators und die Vormundschaft übertragen. Bereits zwei Jahre später entledigte sich Heinrich am 25. Dezember 1228 der Vormundschaft Ludwigs und regierte selbstständig.
Nach den Konflikten mit Heinrich ließ Friedrich 1237 seinen 1228 geborenen Sohn Konrad IV. zum König krönen und übertrug Siegfried, Erzbischof von Mainz, sowohl die Vormundschaft als auch das Amt des Reichsgubernators. Als sich Siegfried jedoch plötzlich mit dem Kölner Erzbischof Konrad gegen den Kaiser verbündete, setzte Friedrich Siegfried ab und bestimmte Heinrich Raspe und Wenzel I. von Böhmen zu seinen Nachfolgern.
Den letzten Reichsgubernator ernannte Konrad IV. selbst: Nach seiner Exkommunikation durch Papst Innozenz IV. im April 1251 ernannte Konrad im Juni auf einem Hoftag zu Augsburg Herzog Otto II. von Bayern zu seinem Stellvertreter.
Siehe auch
Wikimedia Foundation.